Marke Landkreis Kelheim

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
  • ausländische Fahrzeugpapiere und EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • ausländische Kennzeichen, falls Fahrzeug noch zugelassen
  • Fahrzeug muss zur Identifizierung vor Ort sein, alternativ: Bestätigung durch HU-berechtigte Fahrzeugüberwachungsorganisation
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten nicht notwendig)
  • Gutachten nach § 21 StVZO (bei Fahrzeugen aus EU Mitgliedsstaaten nicht notwendig)
  • technisches Datenblatt (bei Fahrzeugen mit EWG-Übereinstimmungsbescheinigung nicht notwendig)
  • Hauptuntersuchung (falls z. B. ein PKW bereits älter als drei Jahre alt ist)
  • schriftliche Vollmacht (mit Unterschrift) für einen Beauftragten sowie Ausweis des Beauftragten
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Firmen: aktuellen Auszug aus dem Handelsregister

 

44,90 € - 120,00 €