Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
- ausländische Fahrzeugpapiere und EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
- ausländische Kennzeichen, falls Fahrzeug noch zugelassen
- Fahrzeug muss zur Identifizierung vor Ort sein, alternativ: Bestätigung durch HU-berechtigte Fahrzeugüberwachungsorganisation
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten nicht notwendig)
- Gutachten nach § 21 StVZO (bei Fahrzeugen aus EU Mitgliedsstaaten nicht notwendig)
- technisches Datenblatt (bei Fahrzeugen mit EWG-Übereinstimmungsbescheinigung nicht notwendig)
- Hauptuntersuchung (falls z. B. ein PKW bereits älter als drei Jahre alt ist)
- schriftliche Vollmacht (mit Unterschrift) für einen Beauftragten sowie Ausweis des Beauftragten
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Firmen: aktuellen Auszug aus dem Handelsregister
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