Marke Landkreis Kelheim

Gewässerausbau und Gewässerunterhaltung

Gewässerausbau ist die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Dem Ausbau gleichgestellt sind Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen.

Unterhaltungsmaßnahmen sind nach dem Wasserrecht gestattungsfrei (das gilt nicht für chemische Entkrautung u. ä.).

Zur Gewässerunterhaltung sind verpflichtet:

  • Gewässer erster Ordnung: Freistaat Bayern

  • Gewässer zweiter Ordnung: Freistaat Bayern

  • Gewässer dritter Ordnung: grundsätzlich die Gemeinden