Volksbegehren, Volksentscheid und Volksbefragung
Das Volk übt das unmittelbare Recht der Gesetzgebung durch die Vorlage von Gesetzesentwürfen in Volksbegehren und durch die Abstimmung über Gesetze in Volksentscheiden aus. Eine weitere Möglichkeit des Volkes zur Mitwirkung besteht durch die sog. Volksbefragungen über Vorhaben des Staates mit landesweiter Bedeutung, wenn der Landtag und die Staatsregierung die Durchführung der Befragung übereinstimmend beschließen.
Volksbegehren
- Endgültiges Ergebnis des Volksbegehrens „Abberufung des Landtags“ in Bayern 2021:
https://www.statistik.bayern.de/wahlen/volksbegehren/index.html
- Endgültiges Ergebnis des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern““ in Bayern 2019:
https://www.statistik.bayern.de/wahlen/volksbegehren/index.html
- Endgültiges Ergebnis des Volksbegehrens „Ja zur Wahlfreiheit zwischen G9 und G8“ in Bayern 2014:
https://www.statistik.bayern.de/wahlen/volksbegehren/index.html
- Endgültiges Ergebnis des Volksbegehrens „Nein zu Studienbeiträgen“ in Bayern 2013:
https://www.statistik.bayern.de/wahlen/volksbegehren/index.html
Volksentscheide
- Endgültiges Ergebnis der Volksentscheide vom 15.09.2013 für das Gesetz zur Änderung der Verfassung:
https://www.statistik.bayern.de/wahlen/volksentscheide/index.html
- Endgültiges Ergebnis des Volksentscheids zum Nichtraucherschutz in Bayern am 04.07.2010:
https://www.statistik.bayern.de/wahlen/volksentscheide/index.html