Wohn-Geld

Wohn-Geld bekommen Leute,
die Miete zahlen müssen.
Und die nicht genügend Geld haben.
Wohn-Geld bekommen aber auch Leute,
die ein eigenes Haus haben.
Oder eine eigene Wohnung.
Und die nicht genügend Geld haben,
um die Kosten dafür zu zahlen.

Wenn man Wohn-Geld will,
dann muss man einen Antrag stellen.
Den Antrag muss man beim
Landrats-Amt Kelheim stellen.
Wenn man im Land-Kreis Kelheim wohnt.
Das Wohn-Geld bekommt man nur,
wenn man nicht genügend Geld hat.
Das Wohn-Geld ist nicht immer gleich viel.
Es kommt darauf an,
wieviel man genau verdient.

Wenn Sie einen Antrag stellen wollen.
Oder wenn Sie eine Frage haben.
Dann melden Sie sich bei uns.

Die Adresse ist:

Landratsamt Kelheim
Amt für soziale Angelegenheiten

Wohngeldstelle
Donaupark 12
93309 Kelheim

Telefon:  09 44 1 – 20 70


Fax: 09 44 1 – 20 7 52 60

E-Mail: sozialamt@landkreis-kelheim.de 

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