Hilfen zur Gesundheit

Wenn man keine Kranken-Versicherung hat,
dann bekommt man Hilfen zur Gesundheit.
Das bedeutet:
Wenn man zum Arzt muss.
Oder wenn man ins Kranken-Haus muss.
Dann bezahlt das Sozial-Amt die Kosten.
Genauso wie die Kranken-Versicherung das normalerweise macht.
Das Sozial-Amt bezahlt auch die Kosten:

  • wenn man schwanger ist

  • wenn man gerade ein Kind bekommen hat

  • wenn man nicht sicher ist,
    ob man Kinder bekommen will.
    Und wenn man mit dem Arzt darüber spricht.

  • vorbeugende Gesundheits-Hilfe
    Vorbeugend heißt:
    Man passt schon vorher auf,
    dass man nicht krank wird.

Manche Leute bekommen vom Sozial-Amt jeden Monat Geld.
Damit sie ihren Lebens-Unterhalt bezahlen können.
Lebens-Unterhalt ist zum Beispiel die Wohnung.
Und das Essen.
Diese Leute werden von dem Sozial-Amt
bei der Kranken-Kasse angemeldet.
Das passiert automatisch.

Sie bekommen dann eine Versicherten-Karte
von der Kranken-Kasse.
Mit der Versicherten-Karte können sie einfach zum Arzt gehen.
Und können sich untersuchen lassen.
Sie bekommen die gleichen Untersuchungen wie Leute,
die eine Kranken-Versicherung haben.

Man kann die Hilfen zur Gesundheit auch bekommen,
wenn man selbst ein bisschen Geld verdient.
Und seinen Lebens-Unterhalt selbst bezahlen kann.
Aber wenn man für seine Gesundheit kein Geld mehr übrig hat.
Man kann dann zum Sozial-Amt gehen,
wenn man krank ist.
Das Sozial-Amt entscheidet dann,
ob man Hilfen zur Gesundheit bekommt.

Wenn Sie Fragen haben,
dann melden Sie sich bei uns.

Die Adresse ist:

Landratsamt Kelheim
Amt für soziale Angelegenheiten

Donaupark 12
93309 Kelheim

Telefon:  09 44 1 – 20 70


Fax: 09 44 1 – 20 7 52 60

E-Mail: sozialamt@landkreis-kelheim.de 

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