Leistungen für Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe sind Geld.
Das Geld bekommen nur junge Menschen:

  • Kinder
  • Jugendliche
  • junge Erwachsene

Die jungen Menschen bekommen das Geld,
wenn ihre Eltern sehr wenig Geld haben.
Und ihren Kindern manche Dinge nicht bezahlen können.
Das Sozial-Amt kann den jungen Menschen dann Geld geben.
Man muss einen Antrag beim Sozial-Amt stellen,
damit man das Geld bekommt.

Das Geld ist aber nur für bestimmte Sachen da.
Diese Sachen haben mit Bildung und Teil-Habe zu tun.
Bildung heißt,
dass man etwas lernt.
Teil-Habe heißt:
Man kann überall mitmachen.

Das Sozial-Amt kann diese Sachen bezahlen:

  • das Mittagessen in der Schule
    Oder in der Tages-Einrichtung.
    Oder in der Kinder-Tages-Pflege.
    Also überall da,
    wo die Kinder den ganzen Tag sind.
    Und zusammen zu Mittag essen.
    Man muss aber für jedes Mittag-Essen 1 Euro selbst bezahlen.

  • Lern-Förderung
    Wenn das Kind nicht so gut in der Schule ist,
    dann braucht es Lern-Förderung.
    Das ist Hilfe beim Lernen.
    Manchmal reicht die Lern-Förderung von der Schule nicht.
    Dann kann das Sozial-Amt eine extra Förderung bezahlen.
  • Schul-Material
    Das sind zum Beispiel Stifte oder Hefte.
    Man kann dafür insgesamt 100 Euro im Jahr bekommen.

  • Ausflüge
    Wenn die Kinder in der Schule zusammen wegfahren.
    Dann kostet das Geld.
    Das Sozial-Amt kann das Geld bezahlen.

  • Schüler-Beförderung
    Das ist zum Beispiel der Schul-Bus.
    Das Sozial-Amt kann das Geld für den Bus bezahlen.
    Aber mindestens 5 Euro im Monat muss man selbst bezahlen.

  • Freizeit
    Wenn die Kinder Sport machen wollen.
    Oder etwas mit anderen Kindern zusammen machen wollen.
    Oder mit anderen Kindern zusammen wegfahren wollen.
    Dann kann das Sozial-Amt Geld dafür bezahlen.
    Nämlich 10 Euro im Monat.
    Wenn man das Geld nicht sofort braucht,
    dann kann man es auch erst im nächsten Monat benutzen.
    Dann hat man schon 20 Euro.

Wenn Sie eine Frage haben.
Dann melden Sie sich bei uns.

Die Adresse ist:

Landratsamt Kelheim
Amt für soziale Angelegenheiten

Donaupark 12
93309 Kelheim

Telefon:  09 44 1 – 20 70


Fax: 09 44 1 – 20 7 52 60

E-Mail: sozialamt@landkreis-kelheim.de 

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