Leistungen für Asyl-Bewerber

Asyl-Bewerber sind Menschen,
die aus einem anderen Land flüchten mussten.
Sie sind nach Deutschland gekommen,
weil sie in ihrem Land nicht mehr leben können.
Sie bekommen in Deutschland auch Geld.
Damit sie ihren Lebens-Unterhalt bezahlen können.

Nicht alle Asyl-Bewerber bekommen gleich viel Geld.
Es kommt darauf an,
warum sie nach Deutschland gekommen sind.
Und wie lange sie schon in Deutschland sind.
Und wie lange sie noch in Deutschland bleiben dürfen.
Das ist sehr kompliziert.
Und es gibt dazu viele Gesetze.
Bestimmte Asyl-Bewerber bekommen ihr Geld vom Sozial-Amt.
Andere bekommen ihr Geld von anderen Stellen.

Wenn Asyl-Bewerber krank sind.
Und zum Arzt oder zum Zahn-Arzt gehen wollen.
Dann müssen sie vorher das Sozial-Amt fragen.
Sie bekommen dann einen Kranken-Schein.
Oder einen Zahn-Schein.
Mit diesem Schein können sie zum Arzt gehen.

Wenn Sie eine Frage haben.
Dann melden Sie sich bei uns.

Die Adresse ist:

Landratsamt Kelheim
Amt für soziale Angelegenheiten

Donaupark 12
93309 Kelheim

Telefon:  09 44 1 – 20 70


Fax: 09 44 1 – 20 7 52 60

E-Mail: sozialamt@landkreis-kelheim.de 

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