Bekanntmachung nach dem Wasserrecht: Hochwasserschutz Staubing - Durchführung eines ergänzenden Verfahrens

19. April 2024: Bekanntmachung nach dem Wasserrecht: Hochwasserschutz Staubing - Durchführung eines ergänzenden Verfahrens


Wasserrecht;
Hochwasserschutz Staubing – Gewässerausbau i. S. d. § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG);
hier: Durchführung eines ergänzenden Verfahrens


Bekanntmachung

Das Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, hat mit Bescheid vom 12.09.2018, Az.: 44-641-KE 8, den Plan des Freistaates Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut, zur Errichtung eines Hochwasserschutzdamms nördlich von Staubing, Kelheim festgestellt. Dieser Bescheid wird mit Bescheid vom 10.04.2024, Az.: 44-641-KE 8, ergänzt.

Zweck des Bescheids vom 10.04.2024 ist die Durchführung einer ergänzenden Prüfung hinsichtlich der Flora-Fauna-Habitat (FFH) Verträglichkeit des Hochwasserschutzes mit der donaumittigen Kiesbank im Bereich Staubing.

Eine Ausfertigung des Bescheids vom 10.04.2024 und die ihm zugrundeliegenden ergänzenden Planunterlagen liegen im Zeitraum vom 26.04.2024 bis 10.05.2024 bei der Stadt Kelheim, Ludwigsplatz 16, 93309 Kelheim und dem Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Donaupark 13, 93309 Kelheim während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Bescheid vom 10.04.2024 (incl. Rechtsbehelfsbelehrung) und die damit genehmigten ergänzenden Antragsunterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite des Landkreises Kelheim (www.landkreis-kelheim.de) unter der Kategorie „Amt und Service“ und der Rubrik „Bekanntmachungen“ (https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/amtliche-bekanntmachungen/) während des Auslegungszeitraumes eingestellt (Art. 27 a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz – BayVwVfG –). Maßgeblich ist jedoch nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid vom 10.04.2024 mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den Betroffenen, die im wasserrechtlichen Verfahren nicht bekannt wurden, als zugestellt gilt, Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG.


Kelheim, 11.04.2024
Landratsamt Kelheim

gez. Ferch
Abteilungsleiter

Die entsprechenden digitalen Antragsunterlagen sind für den Zeitraum 26.04.2024 bis einschließlich 10.05.2024 unter

https://dataspace.landkreis-kelheim.de/public/download-shares/FjqkRlFr9utjQbFFA0zPajxfiTVj3YiO

(Passwort: HWS-Staubing-2024) öffentlich einzusehen.