Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke
- Schriftlicher Antrag
- Flurstücksnummer, Gemarkung und Anschrift des Bewertungsobjektes
- Grundbuchauszüge
- Planunterlagen ( Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Lageplan)
- Wertermittlungsstichtag(e)
Gebühren Gutachterausschuss gültig ab 01.07.2022
Wertgutachten |
Für die Erstellung von Gutachten werden Gebühren und Auslagen (Benutzungsgebühren) erhoben. Maßgebend für die Bemessung der Gebühr ist der im Gutachten ermittelte marktangepasste vorläufige Wert ohne besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale. Die Gebühr beträgt bei einem ermittelten Wert bis 200.000 €: 2.450 € zuzüglich der Auslagen. Genaueres dazu in der Gutachterausschussverordnung - BayGaV § 15, Gebühren und Auslagen für Gutachten. |
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Walter,
Thomas
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09441/207-4260 | 09441/207-684270 | O2.48 | thomas.walter@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung
- Landratsamt Kelheim
- Abteilung 4 - Bau- und Umweltangelegenheiten
- 42 - Städtebauliche und technische Beurteilung von bauleitplanungs- und bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten sowie in sonstigen Verwaltungsverfahren, Bauüberwachung, Wohnungsbauförderung, Gutachterausschuss, Denkmalschutz, Kreisarchäologie
- Gutachterausschuss
- Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke