Vollzug des Wohnungseigentumsgesetzes

Bei der Begründung des Wohnungseigentums wird die Abgeschlossenheit mehrerer Wohnungen in einem Gebäude, deren dazugehörigen nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume sowie der Garagen bescheinigt. 
Zur rechtswirksamen Begründung von Wohnungs- und Teileigentum bedarf es der Eintragung in das Grundbuch. Hierzu ist eine notarielle Begründungsurkunde notwendig.

Zur Begründung eines Dauerwohnrechts wird nur die jeweilige Wohnung als abgeschlossen bescheinigt.

 

In den Planunterlagen ist der tatsächliche, momentane Ist-Stand der zu bescheinigenden Wohnung/en und der Ansichten darzustellen. Auch der Grundriss des nicht ausgebauten Dach- bzw. Spitzbodens ist beizulegen.

  • Antrag auf Abgeschlossenheit nach dem Wohnungseigentumprogramms
  • Eingabepläne (Ansichten, Grundrisse, Schnitte) 
  • Amtlicher Lageplan 

Die Unterlagen sind mind. in 3-facher Ausfertigung vorzulegen

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Breunig, Gerhard
09441/207-4265 09441/207-4050 O2.50
Moritz, Priska
09441/207-4214 09441/207-4050 O2.54

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
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