Beistandschaften, Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften für Kinder und Minderjährige

Beistandschaften

Bekommen unverheiratete Mütter ein Kind oder trennen sich Eltern, tauchen eine Reihe von Fragen auf:

Wie und wo wird die Vaterschaft anerkannt? Wie teilt sich das Sorgerecht für das Kind unter den Eltern auf und welche Unterhaltsansprüche bestehen sowohl für das Kind als auch für den betreuenden Elternteil?

Das Jugendamt berät Sie in diesen Fragen und unterstützt Sie, beispielsweise bei der Anerkennung der Vaterschaft oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Erkennt ein Vater seine Vaterschaft nicht an oder sollen Unterhaltszahlungen geltend gemacht werden, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Beistandschaft zur Seite - stets auch immer mit dem Ziel, zwischen den Eltern zu vermitteln und eine Einigung zu erzielen. Gelingt dies nicht, treten sie bei Bedarf als Beistand für Ihr Kind auf, vertreten es im Falle eines erforderlichen Verfahrens vor Gericht. Die Beratung und Unterstützung der Beistandschaft sind kostenlos. Zur Einrichtung und Aufhebung einer Beistandschaft ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.

Zuständigkeitsverteilung für Beistandschaften im Landkreis Kelheim:

  • Nördlicher Landkreis (Bad Abbach, Essing, Hausen, Herrngiersdorf, Ihrlerstein, Kelheim, Langquaid, Neustadt, Painten, Riedenburg, Rohr, Saal, Teugn):
    • Buchstaben A - G: Herr Wasserburger
    • Buchstaben H - R, S, St: Frau Progner
    • Buchstaben Sch, T-Z: Frau Schöberl  (Di.-Fr., vormittags) 
  • Südlicher Landkreis (Abensberg, Aiglsbach, Attenhofen, Biburg, Elsendorf, Kirchdorf, Mainburg, Siegenburg, Train, Volkenschwand, Wildenberg):
    • Buchstaben A - M: Frau Hilz
    • Buchstaben N - Z: Herr Oberhauser
      (zu erreichen in der Dienststelle Mainburg, Regensburgerstraße 1)

Vormundschaften und Pflegschaften

Wenn Eltern die Interessen ihrer Kinder nicht mehr vertreten können oder dürfen, erhalten die Kinder durch das Familiengericht einen Vormund oder  für Teile des Personensorgerechts einen Ergänzungspfleger zur Seite gestellt. Steht kein geeigneter Einzelvormund/-pfleger zur Verfügung, wird das Jugendamt vom Familiengericht zum Amtsvormund oder Amtspfleger bestimmt und kümmert sich um die Interessen und Belange des Kindes.

Amtsvormünder und Amtspfleger im Landkreis Kelheim:

  • Frau Hackl-Resch
  • Frau Hoang
  • Herr Listl
  • Frau Niedermeier
  • Frau Schlemmer
       

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Dipl.Soz.Päd. Hackl-Resch, Sabine
09441 207-5335 09441 207-5350 O2.06
Hilz, Kerstin
08751 8651-15 08751 8651-22 Mbg.
Soz.Päd.B.A. Hoang, Josefine
09441 207-5332 09441 207-5350 O2.06
Listl, Konrad
09441 207-5316 09441 207-5350 O1.66
Niedermeier, Andrea
08751 8651-26 08751 8651-22 Mbg.
Oberhauser, Andreas
08751 8651-13 08751 8651-22 Mbg.
Progner, Katrin
09441 207-5319 09441 207-5350 O1.62
Schlemmer, Ulrike
08751 8651-25 08751 8651-22 Mbg.
Schöberl, Petra
09441 207-5321 09441 207-5350 O1.62
Wasserburger , Robin
09441 207-5315 09441 207-5350 O1.60

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441 207-0
Fax: 09441 207-5350
Öffnungszeiten

Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung

Landratsamt Kelheim - Dst. Mainburg

AdresseLandratsamt Kelheim - Dst. Mainburg
Regensburger Str. 1
84048   Mainburg
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Telefon: 08751 8651-0
Fax: 08751 8651-30
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