Gewalt gegen Frauen

Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit.
Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und ist auch strafbar, wenn sie in der Familie oder Partnerschaft begangen wird.

Bis 1975 gab es in Deutschland kein öffentliches Wissen über Art, Ausmaß und Folgen von Partnergewalt, auch privat war sie ein wohl gehütetes Geheimnis: Verletzungen wurden versteckt oder mit Unfällen erklärt, Nachbarn und Familienmitglieder, die etwas mitbekamen, stützten das Tabu und boten selten Hilfen an. Erst im Rahmen des internationalen Jahrs der Frau (1975) wurde "das Private politisch" und damit auch die private Gewalt gegen Frauen. Lange Jahre hindurch blieb allerdings die alltägliche Gewalt gegen Frauen ein Thema der Frauenbewegung und der Frauenprojekte, später auch der Frauenpolitik.

Die Internationale Frauenbewegung gründete die ersten Frauenhäuser in den USA und England. Seit 1975 gibt es auch in Deutschland Frauenhäuser und deren ständige Überbelegung zeigt, wie notwendig sie immer noch sind.

Es dauerte über 25 Jahre, das neue Gewaltschutzgesetz zum 1.1.2002 bei der Bekämpfung von Gewalt im häuslichen Bereich ( http://www.bmfsfj.de/Anlage16781/Gewaltschutzgesetz.pdf) einen Meilenstein setzte. In ihm ist der Grundsatz verankert: "Wer schlägt, muss gehen; das Opfer bleibt in der Wohnung."
Das Opfer kann gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen bei Gericht beantragen und Ansprüche auf Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung geltend machen. Den Opfern wird nicht länger zugemutet, selbst für ihren Schutz zu sorgen und dabei auch den Verlust der vertrauten Wohnung und Umgebung in Kauf nehmen zu müssen. Dies ist insbesondere auch für die Kinder sehr wichtig, leiden sie doch schon genug daran, Gewalt gegenüber einem Elternteil miterleben zu müssen.

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