Raumordnung und Regionalplanung

Aufgabe der Landesplanung ist es, nach Maßgabe des Raumordnungsgesetzes und des Bayer. Landesplanungsgesetzes den Gesamtraum Bayerns und seiner Teilräume unter den Gesichtspunkten der Raumordnung zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Landesplanungsbehörden sind das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als oberste Landesplanungsbehörde, die Regierungen als höhere Landesplanungsbehörden und die Kreisverwaltungsbehörden als untere Landesplanungsbehörden.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Steffl, Alois
09441 207-4110 09441 207-4050 O2.68

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441 207-0
Fax: 09441 207-1150
Öffnungszeiten

Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung