Raumordnung und Regionalplanung
Aufgabe der Landesplanung ist es, nach Maßgabe des Raumordnungsgesetzes und des Bayer. Landesplanungsgesetzes den Gesamtraum Bayerns und seiner Teilräume unter den Gesichtspunkten der Raumordnung zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Landesplanungsbehörden sind das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als oberste Landesplanungsbehörde, die Regierungen als höhere Landesplanungsbehörden und die Kreisverwaltungsbehörden als untere Landesplanungsbehörden.
Aufgaben und Dienstleistungen
- Aufgaben des Landkreises als Mitglied beim Regionalen Planungsverband Regensburg und Landshut
- Aufgaben des Landratsamtes als Untere Landesplanungsbehörde
- Stellungnahmen des Landkreises Kelheim zu Raumordnungsverfahren und zu raumordnerischen Prüfungen
- Stellungnahmen des Landkreises Kelheim zum Landes-Entwicklungsprogramm
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Steffl,
Alois
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09441 207-4110 | 09441 207-4050 | O2.68 | alois.steffl@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung