Kaufpreissammlung

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses führt eine Kaufpreissammlung. Dazu erhält sie von den Notaren sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem bebauten oder unbebauten Grundstück oder einer Wohnung übertragen wird. Die darin enthaltenen Grundstücksdaten werden ausgewertet und in anonymisierter Form statistisch erfasst. Auf Grundlage dieser Kaufpreissammlung ermittelt der Gutachterausschuss schließlich die Bodenrichtwerte und veröffentlicht diese in der Bodenrichtwertübersicht (mehr dazu siehe unter Bodenrichtwerte).

Die Kaufpreissammlung darf nur von den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle eingesehen werden.

Auf Antrag werden Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt, soweit sie zum Zweck der Wertermittlung erforderlich sind.

Das berechtigte Interesse ist hierbei (z.B. in Form einer Kopie des Auftrags zur Wertermittlung) nachzuweisen, zudem ist einmalig eine Verpflichtungserklärung gem. StGB zu unterzeichnen.

Genauere Informationen über Führung und Erteilung von Auskünften sind im § 11 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) geregelt.

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Walter, Thomas
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Landratsamt Kelheim

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