Vaterschaftsanerkennung und/oder Sorgeerklärung

Datenübermittlung für die Beurkundung im Stammhaus des Landratsamts Kelheim, Donaupark 12

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Online-Formular zur Vaterschaftsanerkennung und/oder Sorgeerklärung

Die durch die Coronapandemie eingetretenen Umstände erforderten auch für die Beurkundungstätigkeit beim Kreisjugendamt Kelheim die nötigen hygienischen Voraussetzungen zu schaffen. Um die Gefährdungssituation der Bürger wie auch der Mitarbeiter bei der Urkundstätigkeit möglichst kurz und sicher zu gestalten, haben wir zum einen für den Urkundsvorgang einen angemessen großen Raum für die Einhaltung der Abstandsregeln vorgesehen. Wir versuchen ferner die Dauer des Urkundsvorganges möglichst kurz zu gestalten um längere Anwesenheitszeiten von Bürgern in unseren Räumen zur Minimierung von Infektionsrisiken zu vermeiden.

Wir bitten in dem Zusammenhang um Verständnis, dass nur den an der Beurkundung beteiligten Personen zum vereinbarten Termin Einlass gewährt werden kann (keine unbeteiligten Begleitpersonen).

Empfohlen wird weiterhin das Tragen von Mund-/Atemschutzmasken.

Es ist vorgesehen, die Bürger zum Beurkundungstermin am Eingang des Hauptgebäudes durch die Urkundsperson in Kelheim, Donaupark 12, in Empfang zu nehmen und zum Urkundsraum zu begleiten. Bitte vermeiden sie Verspätungen.

Um den Urkundsvorgang zeitlich zu verkürzen ist es erforderlich, dass dem Kreisjugendamt Kelheim die erforderlichen Daten möglichst vollständig bereits vor Vergabe eines Beurkundungstermines zur Verfügung stehen. Der Urkundsvorgang wird anhand der Angaben weitgehend vollständig vorbereitet werden.

Für die Übermittlung der Angaben nutzen Sie bitte die nachfolgende Möglichkeit, die Daten online zur Verfügung zu stellen.

Der Verkürzung des Urkundsvorganges dient auch, dass Sie bereits vorab von den datenschutzrechtlichen Hinweisen und von der für den Urkundsvorgang vorgesehene rechtliche Belehrung Kenntnis nehmen. Auf zusätzliche Fragen wird natürlich bei der Beurkundung vor Ort eingegangen werden.

Ich habe die Inhalte des obigen Textes zur Kenntnis genommen.



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