Schwarzbuch Ehrenamt oder wie Holpersteine das Engagement in der Jugendarbeit behindern
Antrag Jugendarbeitsfreistellung
Erweitertes Führungszeugnis
Nach dem Bundeskinderschutzgesetz ist geregelt, dass auch Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein sog. "erweitertes Führungszeugnis" vorzulegen haben.
Die Beantragung ist für Ehrenamtliche kostenlos.
Bestätigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses gem. § 30a Abs. 2 BZRG