Marke Landkreis Kelheim

Vollzug des nationalen und internationalen Artenschutzrechts

Wir erarbeiten und setzen Artenhilfsprogramme für hochrangig gefährdete Tier- und Pflanzenarten um. EG-Bescheinigungen für streng geschützte Arten werden von uns ausgestellt. Daneben sind wir bei artenschutzrechtlichen Melde- und Genehmigungspflichten sowohl beratend als auch im Vollzug tätig. Auch bei Kennzeichenregelungen nach der Bundesartenschutzverordnung erfüllen wir Beratungsfunktionen. Für die Errichtung, Erweiterung und der Betrieb von Tiergehegen nach § 43 BNatSchG führen wir Genehmigungsverfahren durch.