Marke Landkreis Kelheim

Ölunfälle

Die Kreisverwaltungsbehörde hat nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen für die Erhaltung und Wiederherstellung eines einwandfreien Zustands des Bodens und der Gewässer zu sorgen. Dazu können insbesondere das Ausheben, Wegschaffen und Entsorgen des mit wassergefährdenden Stoffen verschmutzten Erdreichs sowie Überwachungsmaßnahmen gehören, wobei diese Massnahmen in erster Linie vom Verursacher durchzuführen bzw. zu veranlassen sind. Das Wasserwirtschaftsamt Landshut unterstützt - fachlich beratend- das Landratsamt bei der Festlegung der erforderlichen Massnahmen.