Marke Landkreis Kelheim

Ladenschlussgesetz

In Bayern regelt das Bayerische Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG), wann Verkaufsstellen schließen müssen. In der Regel dürfen Verkaufsstellen werktags von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet sein. Bäckereien dürfen bereits ab 5:30 Uhr öffnen. An Sonn- und Feiertagen ist die Ladenöffnung grundsätzlich ganztags verboten. Ausnahmen ergeben sich direkt aus dem Gesetz, durch Rechtsverordnung der Gemeinden (z.B. aufgrund eines Marktes), durch die Anzeige individueller verkaufsoffener Nächte bei der Gemeinde oder aufgrund von einzelfallbezogenen Ausnahmen.

Ansprechpartner zum Vollzug des bayerischen Ladenschlussrechts sind in der Regel die Kreisveraltungsbehörden, sowie die Gemeinden.

Siehe auch:

Schutz der Sonn- und Feiertage