Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) bezeichnet die Beteiligung der Kinder‑ und Jugendhilfe am Jugendstrafverfahren mit dem Ziel, das erzieherische Wohl des jungen Menschen zu sichern. Sie wendet sich an die Altersgruppe der 14- bis 21-jährigen aus dem Landkreis Kelheim, gegen die ein Ermittlungs- bzw. ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Die Grundlage bilden persönliche Gespräche mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen, ggf. auch mit den Eltern.
Zum Verhandlungstermin wird der Betroffene begleitet und vorher über den Ablauf bzw. über mögliche Folgen informiert. In der Regel berichtet die Jugendhilfe im Strafverfahren in Form eines schriftlichen Berichts, über die Inhalte des persönlichen Gesprächs und informiert das Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft über die Entwicklung und Situation des jungen Menschen. Die JuHiS gibt ggf. eine Einschätzung in Bezug auf die Anwendung des Jugend- oder Erwachsenenstrafrechts sowie einen pädagogischen (Ahndungs-)Vorschlag ab, der aus sozialpädagogischen Gesichtspunkten sinnvoll und angemessen erscheint.
Die vom Jugendgericht getroffenen Maßnahmen werden ebenfalls durch die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet. Die Jugendhilfe im Strafverfahren vermittelt, überwacht und kontrolliert die vom Gericht (auch von der Staatsanwaltschaft) erteilten Auflagen und Weisungen und teilt die Erledigung, aber auch Verstöße mit.
Ziele
- Schutz des jungen Menschen und seines Entwicklungsumfeldes
- Erziehung und Resozialisierung statt primär strafender Maßnahmen
- Verhinderung weiterer Straftaten durch geeignete Hilfen
- Unterstützung des Gerichts bei der Auswahl angemessener Sanktionen oder Alternativen zur strafrechtlichen Reaktion
Jugendliche und Heranwachsende im Alter zwischen 14 und 21 Jahren, gegen die ein Ermittlungs- bzw. Strafverfahren eingeleitet wurde.
- Persönliches Gespräch mit der Jugendhilfe im Strafverfahren
- Erstellung eines Berichtes für das Strafverfahren
- Teilnahme an der Verhandlung am Jugendgericht
keine