Marke Landkreis Kelheim

Anzeigeverfahren für Sammlungen nach § 18 KrWG

Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen sind spätestens drei Monate vor ihrer beabsichtigten Aufnahme beim Landratsamtes Kelheim, Fachbereich Staatliches Abfallrecht, anzuzeigen sind.  Der Anzeige sind die in § 18 Abs. 2 bzw. Abs. 3 KrWG genannten Unterlagen beizufügen.