Marke Landkreis Kelheim

Abgrabungsgenehmigung

Vor Einreichung des Abgrabungsantrags kann auf schriftlichen Antrag zu einzelnen in der Abgrabungsgenehmigung entscheidenden Fragen vorweg ein schriftlicher Bescheid (Vorbescheid) erteilt werden. Ist ein Abgrabungsantrag eingereicht, so kann die Ausführung von Teilen des Vorhabens auf schriftlichen Antrag schon vor Erteilung der Abgrabungsgenehmigung durch schriftlichen Bescheid (Teilabgrabungsgenehmigung) gestattet werden. 

Der Abgrabungsantrag ist, unter Verwendung der entsprechenden Vordrucke, mit den erforderlichen Unterlagen (Abgrabungsplan) wahlweise digital oder analog (mindestens 3-fach) beim Landratsamt einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde am Verfahren. 

Genehmigungsfreie Abgrabungen sind im Art. 6 Abs. 2 des Bayer. Abgrabungsgesetzes aufgeführt. Besonders ist darauf hinzuweisen, dass eine Genehmigungsfreiheit nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an die Abgrabungen gestellt werden, entbindet

Dem Abgrabungsantrag sind im Regelfall folgende Unterlagen beizufügen:

  • Aktueller Katasterauszug zur Bauvorlage
  • Abgrabungsantragsformular
  • Abgrabungsbeschreibung
  • Erläuterungsbericht
  • Lageplan mit Abgrabungsvorhaben
  • Eingabeplan mit Darstellung der Abbauabschnitte, der Zu- und Abfahrt, der Sicherheitsabstände zu den Grundstücksgrenzen und der Abgrenzungen durch Wall/Umwehrung
  • Schnitte
  • Rekultivierungsplan
  • Rückbauverpflichtungserklärung

Häufig, insbesondere bei beabsichtigter Wiederverfüllung, ist auch die Vorlage eines Hydrogeologischen Gutachtens erforderlich. Im Einzelfall ist die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig.