Weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, gültig ab 9. Dezember 2020

09. Dezember 2020: Weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, gültig ab 9. Dezember 2020

Am 06.12.2020 hat der Ministerrat weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen, die Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei mit den darin aufgeführten Maßnahmen finden Sie hier.

Quelle: Bayerische Staatsregierung

Häufige Fragen und Antworten zu den aktuell geltenden Regelungen ab 9. Dezember 2020 finden Sie hier

https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Die rechtliche Umsetzung des Kabinettsbeschlusses am 06.12.2020 erfolgt mit der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) vom 08.12.2020, die am 09.12.2020 in Kraft getreten ist und bis einschließlich 05.01.2021 gilt.

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/711/baymbl-2020-711.pdf

Die Begründung der 10. BayIfSMV finden Sie hier:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/712/baymbl-2020-712.pdf

Weitere Informationen zum Corona-Virus finden auf unserer Homepage unter

https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/coronavirus/