Verkehrssicherheitsbeauftragter: Nebel - Sicht weg - Gas weg

15. November 2018: Verkehrssicherheitsbeauftragter: Nebel - Sicht weg - Gas weg

Verkehrssicherheitsbeauftragter des Landratsamtes Kelheim:
Nebel - Sicht weg – Gas weg


Aus aktuellem Anlass informiert der Verkehrssicherheitsbeauftragte des Landratsamtes Kelheim, Bernhard Strauß, im Rahmen der Verkehrssicherheit:

Nebel:

Massenkarambolagen werden oftmals bei Nebel oder starkem Regen verursacht, also bei schlechten Sichtverhältnissen.

Bei Nebel ist zu beachten:

Gegenstände erscheinen dem Beobachter weiter entfernt als sie wirklich sind.
Abstände erscheinen größer als sie wirklich sind.
Die Einschätzung der gefahrenen Geschwindigkeit ist kaum möglich.

Der Gesetzgeber schreibt vor:

Wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 Meter beträgt, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.

Auf deutschen Autobahnen sind die Leitpfosten in regelmäßigen Abständen von 50 Metern aufgestellt, eine gute Hilfe zur Abstandskontrolle.

Gefahrgutfahrzeuge müssen bei ungünstigen Witterungsverhältnissen ihre Fahrt unterbrechen und einen Parkplatz aufsuchen.

Für Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht gilt Überholverbot.

Geschwindigkeit:

Bei Nebel und niedrigen Temperaturen ist die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Bei nicht angepasster Geschwindigkeit besteht die Gefahr des Kontaktverlustes der Reifen zur Fahrbahn, sodass das Fahrzeug weder zu bremsen noch zu lenken ist.


Glatteis-Gefahr besteht bei Nebel bereits ab 3 Grad Celsius.

Bei Nebel stellen die angepasste Geschwindigkeit und der richtig bemessene Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug erhebliche Beiträge zur Verkehrssicherheit dar.

Beim Erkennen einer Nebelbank rechtzeitig und unter Beachtung des nachfolgenden Verkehrs in angemessener Weise abbremsen.

Sehen und gesehen werden:

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur unter solchen Witterungsbedingungen dürfen die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden.

Die Nebelschlussleuchte sollte eingeschaltet werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt.

Achtung: In beiden Fällen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h – wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.

Es sollte nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der einsehbaren Strecke angehalten werden kann.

Bei eingeschränkter Sicht durch Nebel oder starken Regen sollte man sich keinesfalls an die Rückleuchten des Vorausfahrenden „hängen“.

Die je nach Sichtverhältnissen reduzierte Geschwindigkeit sollte am Tacho immer wieder kontrolliert werden.

Den Abstand zum Vordermann mit Hilfe der Leitpfosten oder der Leitlinienfolge kontrollieren.

Um besser gesehen zu werden, ist stets darauf zu achten, dass die Scheinwerfer und Rückleuchten des Fahrzeuges sauber sind.

In regelmäßigen Intervallen den Scheibenwischer betätigen, um die Sichtverhältnisse durch die mit Kondenswasser beschlagene Frontscheibe zu verbessern.

Beim Einfahren in eine Nebelwand ist zu beachten:

Rechtzeitig Licht einschalten;
Geschwindigkeit frühzeitig verringern;
Ausreichenden Abstand zum Vordermann halten;
Bremsbereit sein;


Für den Profi steht fest:

Vorausschauend fahren;
Abstand halten;
Rücksicht auf andere nehmen.