Sicherheitsabstand im Straßenverkehr

02. Februar 2023: Denken Sie daran, Ihren Sicherheitsabstand einzuhalten.

Gerade jetzt im Winter kann sich der Bremsweg auf Grund widriger Witterungsverhältnisse deutlich verlängern. Die Folge davon ist im schlechtesten Fall ein Unfall mit schwerwiegenden Folgen.

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie sind auf der Landstraße mit 100 km/h unterwegs und haben es eilig. Vor Ihnen taucht ein Auto auf, dass mit 80 km/h fährt. Sie verringern den Abstand zu dem Auto vor Ihnen und drängeln. Plötzlich macht das Auto vor Ihnen eine Vollbremsung und Sie haben nicht mehr genug Abstand, um rechtzeitig abzubremsen. Sie fahren auf das Auto vor Ihnen auf.

Im Jahr 2021 war laut Statistischem Bundesamt der Grund für etwa jeden zehnten Unfall mit Personenschaden ein ungenügender Abstand. Doch welchen Abstand muss man als Verkehrsteilnehmer einhalten? Ab wann drohen Strafen?

Gemäß der Straßenverkehrsordnung muss der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Da diese Formulierung sehr allgemein gehalten ist und viele Verkehrsteilnehmer den Abstand allein aus dieser Aussage nicht richtig einschätzen könnten, gibt es verschiedene „Faustregeln“:

Halber Tacho

Nach der Faustregel „halber Tacho“ soll der Sicherheitsabstand in Metern mindestens der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit entsprechen. Ist man also mit 50 km/h unterwegs, sollte der Sicherheitsabstand mindestens 25 Meter betragen. Insgesamt bietet diese Faustformel jedoch nur bis zu einer Geschwindigkeit von 70 km/h eine gute Richtschnur, da ab einer Geschwindigkeit von 71 km/h bei einer Gefahrenbremsung schon mehr als der halbe Tacho zum Bremsen benötigt wird.

Ein- bzw. Zwei-Sekunden-Regel

Eine weitere Alternative bildet die Ein- bzw. Zwei-Sekunden-Regel. Demnach soll man innerorts einen Abstand von mindestens einer Sekunde zum vorausfahrenden Auto haben. Außerorts sollte es mindestens ein Abstand von zwei Sekunden sein. Um zu kontrollieren, ob man tatsächlich die ein bzw. zwei Sekunden einhält, sucht man sich am besten einen markanten Punkt am Straßenrand aus – beispielsweise einen Straßenpfosten – und zählt ab dem Zeitpunkt, an dem das vorausfahrende Fahrzeug den Punkt passiert, bis zum dem Zeitpunkt, an dem man selbst den Punkt erreicht.  Doch auch bei dieser Methode ist zu beachten, dass die Regel nur bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit gilt. Denn der Anhalteweg erhöht sich nicht linear, sondern steigt mit höherer Geschwindigkeit immer schneller an. Daher muss der Sicherheitsabstand mit zunehmender Geschwindigkeit immer größer werden. Sind Sie beispielsweise innerorts mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h unterwegs, beträgt der Anhalteweg 15 Meter (Reaktionsweg) + 25 Meter (Bremsweg) = 40 Meter. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h dagegen beträgt der Anhalteweg schon 30 Meter (Reaktionsweg) + 100 Meter (Bremsweg) = 130 Meter.

Kommt es, wie im eingangs genannten Beispiel, zu einem Auffahrunfall, würden Sie als Hintermann, der den Abstand nicht eingehalten hat, mit zur Verantwortung gezogen werden. Sind Sie an dem Unfall schuld, droht Ihnen zumindest ein Bußgeld. Die Höhe des Bußgeldes ist von zwei Faktoren abhängig: Dem Ausmaß des Abstandsverstoßes und der gefahrenen Geschwindigkeit. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h hätten Sie je nach Abstand mit einem Bußgeld von bis zu 350 € zu rechnen. Bei erheblichen Verstößen ist zudem ein Punkt in Flensburg oder ein Fahrverbot möglich. In extremen Fällen, in denen der Fahrer des vorderen Autos aufgrund des Unfalls stirbt, kommt sogar fahrlässige Tötung in Betracht.

Lediglich bei einem Bremsmanöver des Vordermanns ohne zwingenden Grund wird die sogenannte Schuldfrage geteilt – jeder trägt demnach eine Teilschuld am Unfallgeschehen.

Deshalb: Denken Sie daran, Ihren Sicherheitsabstand einzuhalten, auch wenn Sie es eilig haben. Denn ansonsten bringen Sie sich und andere Personen unnötig in Gefahr.

Lieber ankommen statt umkommen!