Sicheres Aufstellen des Maibaums

09. April 2019: In vielen bayerischen Kommunen ist das traditionelle Aufstellen eines Maibaumes ein beliebter Brauch. Damit dieser Festtag gefahrlos und sicher verläuft, müssen einige Schutzmaßnahmen beachtet werden.
Maibaum aufstellen
  1. Die Aufstellung eines Maibaumes ist nicht genehmigungspflichtig. Masten, die aus Gründen des Brauchtums aufgestellt werden, sind nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 5 c Bayer. Bauordnung (BayBO) verfahrensfrei. Auch nach dem Landesstraf- und Verordnungs-gesetz (LStVG) ist für die Aufstellung des Maibaums keine Genehmigung erforderlich.

  2. Jedoch ist eine damit verbundene öffentliche Veranstaltung als Vergnügung bei der zuständigen Gemeinde gemäß Art. 19 Abs. 1 LStVG anzuzeigen. Bei einem Ausschank von alkoholischen Getränken ist außerdem eine gaststättenrechtliche Gestattung der Gemeinde erforderlich.

  3. Für das Aufstellen des Maibaums ist das Einverständnis des jeweiligen Grundstückseigentümers einzuholen.

  4. Nähere Informationen zu Verkehrssicherungspflicht, Haftung, Unfallversicherung, strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist den beiliegenden Broschüren der Versicherungs-kammer Bayerns „Maibäume: Verkehrssicherungspflicht und Kontrollen“ sowie der Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB): „Sicheres Aufstellen des Maibaums-Das müssen Gemeinden und Helfer beachten“ zu entnehmen.

Link 1: Maibaumversicherung der Bayerischen Versicherungskammer

https://www.vkb.de/content/magazin/aktuelles/maibaum/index.html

 

Link 2: Hinweise zum sicheren Aufstellen eines Maibaums

https://www.kuvb.de/fileadmin/daten/dokumente/GBI/Feuerwehr/UV-aktuell/UV_aktuell_2_2017_Pr%C3%A4vention_Maibaum.pdf