Schwellenwert von 50 im Landkreis Kelheim überschritten: Weitere Maßnahmen ab 30.10.2020

29. Oktober 2020: Schwellenwert von 50 im Landkreis Kelheim überschritten: Weitere Maßnahmen ab 30.10.2020

Der Landkreis Kelheim hat am 29. Oktober 2020 laut RKI den Schwellenwert von 50 Infektionen in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohner mit einem Wert von 56,9 überschritten. Die Nennung auf der entsprechenden Liste des Gesundheitsministeriums, die die Rechtswirkungen ab dem Folgetag auslöst, ist erfolgt. Ab 30.10.2020, 0 Uhr gelten damit die Regelungen der Bayerischen Staatsregierung für Landkreise und kreisfreie Städte ab einem Inzidenzwert von 50.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 50 gelten folgende Regeln:

- Private Feiern sowie Kontakte im öffentlichen Raum und in privat genutzten Räumen sind auf zwei Haushalte oder maximal fünf Personen begrenzt.

- Maskenpflicht, wo Menschen dicht und länger zusammen sind, u. a. auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in Schulen aller Jahrgangsstufen und Hochschulen

- Sperrstunde ab 22 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 22 Uhr

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kelheim vom 28.10.2020, Nr. 33-5300-Allgv, ist weiterhin gültig.

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