Paramyxovirus bei Tauben festgestellt – Veterinäramt fordert zur Impfung auf

19. November 2021: Paramyxovirus bei Tauben festgestellt – Veterinäramt fordert zur Impfung auf

Im Bereich der Paul-Nappenbachstraße, Höhe Stadthalle in Mainburg wurden mehrere tote verwilderte Stadttauben gefunden. Das Veterinäramt Kelheim verbrachte verendete Tauben in die Pathologie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) nach Oberschleißheim.
Im Rahmen einer virologischen Untersuchung konnte das Paramyxovirus bei den verwilderten Stadttauben festgestellt werden. Das Veterinäramt Kelheim geht davon aus, dass die Tauben an dem nachgewiesenen Virus verstorben sind.

Das Paramyxovirus verursacht bei Tauben eine leicht übertragbare und in der Regel nicht heilbare Erkrankung. Wird das Paramyxovirus auf Hühner oder Puten übertragen kann die Erkrankung in Abhängigkeit vom Virusstamm zum plötzlichen Tod aller Tiere der Herde führen und wir dann als atpyische Geflügelpest oder Newcastle-Krankheit bezeichnet. Das Virus ist zwar auf den Menschen übertragbar (Zoonose), verursacht aber selten Krankheitssymptome (z.B. Bindehautentzündung). Darum sollten die allgemeinen Hygieneregeln beachtet werden.

Die atypische Geflügelpest bei Geflügel, z.B. Hühner oder Truthühner ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die beim Auftreten zu staatlich angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen führt. Nicht betroffen von der Anzeigepflicht und Bekämpfungsmaßnahmen sind hingegen verwilderte Tauben, Wildtauben und Brieftauben, obwohl diese ebenso schwer erkranken können.

Das Veterinäramt Kelheim empfiehlt daher allen Taubenhalter ihre Tauben gegen das Paramyxovirus impfen zu lassen und verweist auf die bestehende Impfpflicht für Hühner und Puten.