Ortsdurchfahrt von Abensberg - Traubenstraße- ist ab 29. April 2019 abschnittsweise für den Gesamtverkehr gesperrt

15. April 2019: Ortsdurchfahrt von Abensberg - Traubenstraße- ist ab 29. April 2019 abschnittsweise für den Gesamtverkehr gesperrt

Kreisstraße KEH 7: Eining – Abensberg;
Ortsdurchfahrt von Abensberg - Traubenstraße- ist ab 29. April 2019 abschnittsweise für den Gesamtverkehr gesperrt

Der Landkreis Kelheim und die Stadt Abensberg führen, als Gemeinschaftsmaßnahme, in der Zeit vom 29.04. bis einschl. 15.11.2019 den Vollausbau der Traubenstraße in der Ortsdurchfahrt von Abensberg durch.

Hierbei erfolgt die Erneuerung des kompletten Straßenoberbaues der Kreisstraße einschließlich der Erneuerung des einseitigen Gehweges.

Für die Durchführung der Baumaßnahme sind vorab ca. 4 Bauabschnitte vorgesehen, um somit die Anfahrbarkeit der nördlich liegenden Bebauung der Traubenstraße besser zu gewährleisten. Das heißt es wird immer nur ein Teilstück der Traubenstraße gesperrt.

Vorgesehene Bau - Abschnitte:

Nr. 1: Einmündung Rieslingstraße (Baubeginn) bis / mit Bahnübergang (Römerstraße);
Nr. 2: Bahnübergang (Römerstraße) bis / mit Einmündung Moststraße;
Nr. 3: Moststraße bis / mit Einmündung „Am Wasserwerk“;
Nr. 4: „Am Wasserwerk“ bis Einmündung Kreisstraße KEH 19 mit Umbau der Kreisstraße  KEH 19 von Reifen RAD bis Bahnübergang;

Für Dauer der gesamten Baumaßnahme muss im Hinblick der Vielfältigkeit und der Komplexität der Einzelmaßnahmen die Traubenstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt werden.
Der Anliegerverkehr, im betreffenden Abschnitt wird baubetrieblich soweit möglich aufrechterhalten. Sofern Sperrungen für die Anlieger notwendig sind, werden diese rechtzeitig mitgeteilt. Die übrigen nicht gesperrten Abschnitte sind frei befahrbar.

Begonnen wird die Baumaßnahme mit Bau – Abschnitt Nr. 4:
Die Sperrung des Bau - Abschnitts Nr. 4, der Traubenstraße, erfolgt in der Zeit vom 29.04.2019 ab 8 Uhr bis einschließlich 13.06.2019 – 24 Uhr.
Die Sperrung der KEH 19 Bahnübergang in der Regensburger Straße erfolgt erst ab dem 27.05.2019 bis voraussichtlich 06.06.2019.


Eine Verlängerung der Sperrung darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden.

Zu den weiteren Bauabschnitten sind folgende Sperrzeiten vorgesehen:
- Nr. 3: ab 14.06. bis 01.08.2019
- Nr. 2: ab 02.08. bis 12.09.2019
- Nr. 1: ab 13.09. bis 08.11.2019

Die vorgesehenen Sperrzeiten können sich aufgrund baubetrieblicher Verzögerungen und aus witterungsbedingten Gründen verschieben. Die Sperrung der einzelnen Abschnitte wird von Seiten des Landkreises, dem Baustellenfortschritt entsprechend, in den Medien vorab mitgeteilt.

Der großräumige und überörtliche Verkehr wird während dieser Zeit aus Richtung Regensburger Tor / Regensburger Straße (KEH 19) über den Minikreisverkehr, der Staatsstraße St 2144 nach Neustadt, Bad Gögging / Sittling / Eining (Staatsstraße St 2233) und in Einig über die Kreisstraße KEH 7 nach Sandharlanden umgeleitet und umgekehrt.

Für den Bau – Abschnitt 4 erfolgt zusätzlich die Umleitung aus Richtung Kelheim / Saal (Kreisstraße KEH 19) über die Kreisstraße KEH 18 nach Reißing über die Bundesstraße B 16 nach Abensberg und umgekehrt.

Die Baustellenabschnitte selbst sind örtlich entsprechend beschildert und abgesperrt.

Die Umleitungstrecken sind entsprechend ausgeschildert.  Hier der Umleitungslageplan und der  Abschnittsplan der Bauabschnitte.