Neuerungen zu Quarantäneregeln ab 3. Dezember 2020

17. Dezember 2020: Neuerungen zu Quarantäneregeln ab 3. Dezember 2020

In Bayern gelten laut Allgemeinverfügung seit 3.Dezember unter anderem folgende Neuerungen, abrufbar unter

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-705

Schüler:

Wird ein Schüler positiv auf SARS-CoV-2 getestet, so werden seine Klasse und eventuell weitere Lerngruppen als Kohorte sofort durch Quarantäne isoliert. Frühestens nach fünf Tagen kann eine Testung, am besten durch Antigen-Schnelltest, erfolgen. Ist das Testergebnis negativ, so ist die Quarantäne für den Schüler beendet. Um den Unterricht wieder besuchen zu können, muss der Schule das negative Testergebnis vorgelegt werden.


Kontaktpersonen:
Bei Kontaktpersonen ersten Grades endet die Quarantäne, wenn der enge Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall mindestens 14 Tage zurück liegt und keine Krankheitszeichen auftreten.
Es besteht die Möglichkeit zur Quarantäneverkürzung bei asymptomatischen Personen, wenn eine frühestens am 10. Tag nach dem Kontakt vorgenommene Testung ein negatives Ergebnis ergibt.
Eine Verkürzung der Quarantäne für Haushaltsmitglieder einer positiv getesteten Person ist durch eine Testung nach 10 Tagen nicht möglich. Für diese ist bei Symptomfreiheit keine Testung mehr vorgesehen.
Wenn coronaspezifische Krankheitszeichen auftreten, soll sich die betroffene Person an ihren Hausarzt und den zuständigen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes wenden.
Sowohl für kohortenisolierte Schüler als auch für Kontaktpersonen ersten Grades sind kostenfreie Antigen-Schnelltests und PCR-Tests möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt derzeit beim Haus- bzw. Kinderarzt.