Maskenpflicht in Bus und Bahn Kein vorgeschriebener Mindestabstand

18. Mai 2020: Maskenpflicht in Bus und Bahn: Kein vorgeschriebener Mindestabstand
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Wir bitten alle Fahrgäste in Bus und Bahn um Einhaltung folgender Hygienemaßnahmen:

- Verteilen Sie sich gleichmäßig im Fahrzeug.

- Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu aus- oder einsteigenden Fahrgästen.

- Stehen Sie sich nicht Angesicht zu Angesicht gegenüber.
- Und beachten Sie die bekannten Regeln: Husten und Niesen nur in die Armbeuge.

Da der empfohlene Abstand von mindestens 1,50 Meter im Nahverkehr nicht durchgängig sichergestellt werden kann, wird es aus fachlicher Sicht des Infektionsschutzes für zulässig erachtet, vom zwingenden Einhalten der Abstandsregelung abzusehen. Allerdings besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den öffentlichen Verkehrsmitteln.