Kreistag: Informationen über die Entscheidung zur Zukunft der Klinik Mainburg

02. August 2024: In diesem Artikel erhalten Sie weiterführende Informationen

Am 12. Juni beschloss der Kreistag des Landkreises Kelheim über die weitere Entwicklung des Klinikstandortes Mainburg das Folgende: 

  1. Im weiteren Fortgang der Verbundbildung der Kliniken in der Region 10 mit Mainburg wird fortan „Variante E“ verfolgt. Die Klinik Mainburg ist hierbei als sog. „Level 1i-Krankenhaus“ bzw. „Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung“ zu entwickeln.
  2. Unabhängig von der weiteren Entwicklung um den Region 10 Verbund wird die Geschäftsführung beauftragt den Klinikstandort Mainburg bereits jetzt im Sinne einer „Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung“ (vormals Level 1i-Krankenhaus) zu entwickeln. Die Geschäftsführung soll den Kreistag regelmäßig über den Fortgang informieren. Die entsandten Aufsichtsräte des Landkreises Kelheim werden gemäß § 9 Abs. 11 des Gesellschaftsvertrages angewiesen ggf. erforderlichen Beschlüssen des Aufsichtsrates zuzustimmen. Herr Landrat Neumeyer wird beauftragt ggf. erforderlichen Beschlüssen im Rahmen der Gesellschafterversammlung zuzustimmen.
  3. Der Neubau eines Zentralkrankenhauses wird nicht weiterverfolgt.

Der Beschluss wurde mit 30:27 Stimmen gefasst. Fälschlicherweise wurde am Sitzungstag zunächst von 26 Gegenstimmen ausgegangen. Im Rahmen der Nachbearbeitung der Kreistagssitzung wurde die Stimmenanzahl nun aufgrund der vorhandenen Fotodokumentation korrigiert. Auswirkungen auf die Gültigkeit des Beschlusses ergeben sich nicht.

Antworten auf häufige Fragen

Nein, das Gegenteil ist der Fall. Mit diesem Beschluss ist die Möglichkeit gegeben, den Krankenhausstandort für die Zukunft gut aufzustellen.

Die zukünftigen Level-1i-Krankenhäuser werden als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (ambulant und stationär) ärztliche und pflegerische Leistungen vor Ort anbieten und eine wohnortnahe medizinische Grundversorgung sichern.

Was tatsächlich im Rahmen dieser Versorgungseinrichtungen angeboten werden muss und angeboten werden kann, steht heute noch nicht final fest, da die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sich noch in den Gesetzgebungsverfahren befinden.

Klar ist aber, dass es hier für die Träger der zukünftigen Einrichtungen einen Gestaltungsspielraum geben wird, mit dem sie die konkreten Bedarfe vor Ort abdecken können. Der Leistungsumfang des jeweiligen Krankenhauses kann auf Ortsebene individuell geregelt werden. Im übertragenen Sinne können hier verschiedene Bausteine der stationären und ambulanten Gesundheitsversorgung, je nach Notwendigkeiten in der Region, baukastenartig kombiniert werden.

Damit müssen wir uns die Frage stellen, was die Menschen in unserer Region heute und in Zukunft tatsächlich benötigen.

Die Krankenhausreform des Bundes stellt enorme Anforderungen an strukturelle und personelle Ressourcen, welche für kleine Krankenhäuser schlicht und ergreifend weder personell noch wirtschaftlich zu erfüllen sind. Dies ist leider auch am Krankenhausstandort Mainburg der Fall, weshalb sich den künftigen Herausforderungen gestellt werden und die Struktur entsprechend angepasst werden muss.

Es gibt derzeit weiterhin eine Notfallversorgung am Krankenhaus in Mainburg. Es wird mit Sicherheit auch künftig eine Notfallversorgung geben können und müssen. Die genaue Ausgestaltung muss jedoch noch abgewartet werden, weil die Kriterien hierfür noch nicht bekannt sind.

Generell ist bei der Rettungsinfrastruktur zunächst zu unterscheiden zwischen dem Rettungsdienst mit Rettungswachen und Rettungswachen sowie dem Notarztdienst.

Die Vorhaltung bzw. Vorhalteplanung für den Rettungsdienst mit Rettungswachen und den dort stationierten Rettungswagen obliegt dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF), hier dem ZRF Landshut, zu welchem auch der Landkreis Kelheim gehört. Dieser hat, wie im Bayerischen Rettungsdienstgesetz vorgesehen, die Vorhaltung regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Sollte sich im Zusammenhang mit einer Veränderung der Klinikstrukturen herausstellen, dass sich dies beispielsweise aufgrund verlängerter Transportstrecken zu den weiterversorgenden Krankenhäusern und daraus resultierenden verlängerten Einsatzzeiten der Rettungswagen auf das Versorgungsniveau im Rettungsdienst auswirkt, ist der ZRF gehalten, durch entsprechende Anpassungen in der Rettungsinfrastruktur darauf zu reagieren.

Was die Bereitstellung von Notärzten am Notarztstandort Mainburg angeht, obliegt dies im Verantwortungsbereich der KVB (Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns). Eine aktuelle Übersicht mit der konkreten Rettungsinfrastruktur und den Notarztstandorten in Niederbayern ist auf der Seite des ZRF Bayern unter www.zrf-bayern.de/index.php/rd-in-bayern/niederbayern/oberbayern/i206?view=application auffindbar (u. a. mit den Notarztstandorten Neustadt, Kelheim, Mainburg für den Landkreis Kelheim). Den Notarztstandort in Mainburg betreffend gibt es derzeit zwischen der KVB und der Ilmtalklinik eine vertragliche Vereinbarung, gemäß der die Ilmtalklinik den Notarztdienst am Standort Mainburg mit eigenen Ärzten zu den vertraglich vereinbarten Zeiten besetzt. Derartige Vereinbarungen können, nach Auskunft der KVB, natürlich in Anpassung an den tatsächlichen Bedarf verändert werden, so wie dies auch beim Vertrag mit der Ilmtalklinik für den Notarztstandort Mainburg bereits geschehen ist. Konkret ist es derzeit so, wie der Geschäftsführer der Ilmtalklinik bestätigt, dass die Klinik mit ihren Ärzten im Rahmen eines verhandelten Kontingents Notarztdienste übernimmt. Dieser vertraglichen Gestaltung kommt die Ilmtalklinik nach und wird dies wohl auch künftig tun, da die dabei tätigen Ärzte ausschließlich für den Notarztdienst eingesetzt sind und sonst kein weiteres Tätigkeitsfeld innerhalb der Klinik haben, wobei sie natürlich bei Bedarf unterstützend für die Kollegen tätig sein können.

Weiter, so bestätigt es auch die KVB, ist die Gestellung von Notärzten durch eine Klinik nicht zwingend davon abhängig, dass sich der Notarztstandort im oder am Gebäude eines Krankenhauses befindet oder die Klinik am betreffenden Standort eine Notaufnahme oder bestimmte medizinische Fachgebiete vorhält. Sollten sich Struktur bzw. Aufgabenspektrum im jetzigen Krankenhaus Mainburg tatsächlich verändern, bedeutet dies eben nicht automatisch, dass der Notarztstandort Mainburg nicht mehr mit Notärzten der Ilmtalklinik besetzt werden könnte und damit der von dort bereitgestellte Ärztepool automatisch wegfallen würde. Bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung können Notärzte einer Klinik auch außerhalb des eigentlichen „physischen“ Klinikstandortes im Notarztdienst eingesetzt werden.

Weiter ist auch anzumerken, dass die in der aktuellen Debatte befürchtete eventuelle Verlängerung von Transportzeiten aufgrund des möglichen Wegfalls der stationären Notfallversorgung in Mainburg durch längere Transportstrecken von Patienten nicht zwingend Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Notärzten haben muss. Bereits seit jeher entsenden die Rettungsleitstellen bzw. Integrierten Leitstellen immer den am schnellsten verfügbaren Notarzt zum Patienten, wobei es gängige Praxis ist, dass ein „benachbarter“ Notarzt oder der Rettungshubschrauber alarmiert wird, wenn der örtliche primär zuständige Notarzt bereits im Einsatz ist. Neben diesem Grundprinzip ist aber auch zu berücksichtigen, dass nicht bei jedem Notarzteinsatz der Patient vom Notarzt in das weiterbehandelnde Krankenhaus begleitet werden muss. Wenn der Patient nach notärztlicher Versorgung vom Rettungswagen ohne Notarztbegleitung transportiert wird, steht der Notarzt unmittelbar wieder für weitere Einsätze zur Verfügung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass durch die Einführung des Ausbildungsberufes des Notfallsanitäters mit seinen erweiterten medizinisch-fachlichen Kompetenzen perspektivisch weniger häufig eine Transportbegleitung durch einen Notarzt erforderlich sein dürfte. In konkreter Vorbereitung befindlich ist in Bayern auch die Einführung der telemedizinischen Behandlung im Rettungsdienst mittels des Telenotarztes, der einerseits ein gewisses Maß an Notarzteinsätzen mit physischer Anwesenheit von Notärzten am Einsatzort als auch eine Transportbegleitung mittels physisch anwesenden Notarztes im Rettungswagen reduzieren könnte, ohne dass die Notfallpatienten dann auf notwendige notärztliche Behandlung bzw. Überwachung verzichten müssten.

Auch mit weiteren umliegenden Kliniken und kommunalen/gemeinnützigen Trägern wurde durch Herrn Landrat Neumeyer mehrfach der Kontakt gesucht. Inhaltlich negative Rückmeldungen gingen hierzu von Seiten des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg e.V., sowie dem Landkreis Landshut ein. Auch mit dem Landkreis Freising wurde der Kontakt gesucht. Herr Landrat Petz hatte dabei seine grundsätzliche „Gesprächsbereitschaft“ geäußert, dies jedoch von einer „zündenden Idee“ inhaltlicher Art abhängig gemacht. Nachdem eine solche Idee unter den Vorgaben der aktuellen Klinikreform des Bundes jedoch nicht zielführend dargestellt werden kann, war auch dieser Weg nicht erfolgreich.

Eine frühzeitige Entscheidung ist für eine erfolgreiche Umstrukturierung unabdingbar. Ein Zuwarten wäre für den Standort existenzgefährdend gewesen. Diese Auffassung wurde auch von der Bayerischen Krankenhausgesellschaft eindeutig vertreten.

In den vergangenen Jahren wurde mehrfach ausführlich über die Sanierungsbestrebungen am Standort Mainburg diskutiert. In der Sondersitzung des Kreistages am 22.01.2018 wurde nach umfangreichen Vorbereitungen und nach langen und sehr intensiven Beratungen der Bestand der beiden Klinikstandorte beschlossen und im Nachgang hierzu auch das zukünftige medizinische Konzept des Krankenhauses Mainburg festgelegt.

Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 27.01.2020 erging inhaltlich die Entscheidung zugunsten einer baulichen Sanierung der Klinik in Mainburg mit einer Zielplanung von 56,1 Mio. €. Im Rahmen der Sitzung des Kreistages vom 05.07.2021 wurde der Planungsstand dargestellt. Hierbei wurde u.a. eine Gesamtkostenprognose von ca. 113 Mio. € präsentiert.

Vor dem Hintergrund dieser deutlich erhöhten Kostenschätzung zur Generalsanierung des Standortes i.H.v. 113 Mio. € hatte der Kreistag am 25.10.2021 hiervon jedoch Abstand genommen. Ein solches Vorhaben wäre nach Aussagen des Gesundheitsministeriums in dieser Höhe für die Planbettenzahl von 90 Betten auch nicht gefördert worden.

Der Landkreis hatte in der Folge jedoch entschieden 10 Mio. € für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit der Klinik bereits zu stellen, dies neben den bereits laufenden Brandschutzsanierungen i.H.v. knapp 5 Mio. €.

Zum 01.01.2021 wurde der Gesellschafts- bzw. Defizitanteil des Landkreises Kelheim auf 27 % erhöht.

Mit Pfaffenhofen gibt es untrennbare Verzahnungen auf allen Ebenen in den Primär-, Sekundär und Tertiärbereichen, deren Auftrennung einen Betrieb des Standortes Mainburg nicht mehr ermöglichen würde. Der Primärbereich umfasst dabei insbesondere das Personal, die häuserübergreifend eingesetzt werden. Der Sekundärbereich umfasst die Infrastruktur wie Logistik, EDV, Verwaltung, die ebenfalls eng verzahnt ist und der Tertiärbereich umfasst z.B. Küchenleistungen, die ebenfalls aus Pfaffenhofen bezogen werden. Diese Strukturen selbst oder mit einem anderen Partner aufzubauen erscheint schier unmöglich.

Auf der Homepage der Ilmtalklinik (www.ilmtalkliniken.de) finden sie für alle verfügbaren Behandlungsangebote auch die richtigen Ansprechpartner, an die Sie sich wenden können.

Weitere Antworten auf häufige Fragen zur Krankenhausreform erhalten Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums unter www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenhaus/krankenhausreform/faq-krankenhausreform.html.