Kfz-Zulassungsbehörde: Erweiterte Zuständigkeit wird teilweise wieder bearbeitet

25. Januar 2021: Wichtige Mitteilung der Kfz-Zulassungsbehörde

Wichtige Mitteilung der Kfz-Zulassungsbehörde: Die erweiterte Zuständigkeit wird teilweise wieder bearbeitet. Bedeutet: Vorgänge für die erweiterte Zuständigkeit, also Anträge aus benachbarten niederbayerischen Landkreisen, werden ab dem 1. Februar 2021 wieder bearbeitet. Allerdings werden nur Anträge von Autohäusern oder Zulassungsdiensten aufgenommen und bearbeitet, die ihren Sitz im Landkreis Kelheim haben.