Impfung von priorisierten Personen mit eingeschränkter Mobilität

22. Februar 2021: Impfung von priorisierten Personen mit eingeschränkter Mobilität

Das Landratsamt Kelheim möchte darauf hinweisen, dass priorisierte Personen mit eingeschränkter Mobilität und die auch mit Unterstützung nicht in der Lage sind, eine Impfung im Impfzentrum Kelheim in Anspruch zu nehmen, in ihrer Privatwohnung geimpft werden können. Das Kelheimer Impfzentrum hat hierzu ein entsprechendes Konzept erarbeitet.

Eine Impfung in der eigenen Wohnung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn

1. transportabler und individuell geeigneter Impfstoff zur Verfügung steht (nicht alle Präparate sind für alle Personen geeignet und transportfähig),
2. betroffene Personen nach den Vorgaben des Bundes und der Ständigen Impfkommission impfberechtigt sind,
3. keine medizinischen Gründe gegen die Impfung sprechen (z.B. bei aktueller Krankheit oder erst kürzlich auskurierter COVID-Infektion),
4. eine Impfung im Impfzentrum aus zwingenden Gründen ausscheidet,
5. eine Impfung durch mobile Teams organisatorisch umsetzbar ist (z.B. bei mehreren betroffenen Haushalten in örtlicher Nähe zu einander) und
6. unter Berücksichtigung der bereits eingegangenen Voranmeldungen.

Die vorgenannten Gründe stellen lediglich eine Orientierungshilfe dar. Die endgültige Entscheidung über eine Impfung in der Privatwohnung trifft das Impfzentrum Kelheim auf Grundlage der jeweils bestehenden Sach- und Rechtslage sowie der Umstände des Einzelfalls. Das Impfzentrum nimmt hierzu Kontakt mit den Betroffenen auf und stimmt im gemeinsamen Austausch das genaue Vorgehen ab.


Hinweise:

Personen, die bereits eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, sollen nach aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission erst sechs Monate nach überstandener Infektion geimpft werden und können daher bis zum Ablauf dieser Frist ebenfalls nicht geimpft werden.