Der Regionale Planungsverband Landshut erlässt gemäß Art. 16 Abs. 2 BayLplG folgende Bekanntmachung:
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Landshut hat am 05. September 2022 beschlossen, den Regionalplan Kapitel B VI Energie fortzuschreiben. Am 25. April 2023 wurde beschlossen, in einer Teilfortschreibung als ersten Schritt die bisherigen Ausschlussgebiete aufzuheben. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27. September 2023 in Rottenburg a. d. Laaber dem Entwurf zur Teilfortschreibung des Kapitels
B VI Energie – Aufhebung der Ausschlussgebiete
zugestimmt. Der Entwurf der Regionalplanänderung - einschließlich Begründung und Feststellung zu den Umweltauswirkungen - liegt gemäß Art. 16 Abs. 2 BayLplG im Landratsamt Kelheim zur Einsichtnahme aus.
Auslegungsort:
Landratsamt Kelheim
Bauamt Zi.Nr. O2.68
Donaupark 12
93309 Kelheim
Auslegungszeit:
23. Oktober 2023 bis 30. November 2023 während der für den Parteiverkehr festgelegten Zeiten (Mo-Fr. 8:00 – 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr)
Darüber hinaus ist der Entwurf in das Internet eingestellt.
Internet:
Der Entwurf kann im Internet unter folgenden Adressen eingesehen werden:
Ergänzung Bekanntmachung
Unterlagen Anhörungsverfahren/Regionalplan Landshut (13)
Schriftliche Äußerungen zur Fortschreibung des Regionalplans Landshut sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist gegenüber dem Regionalen Planungsverband Landshut, Gestütstraße 10, 84028 Landshut, möglich.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass Rechtsansprüche durch die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht begründet werden.
Landshut, den 28. September 2023
Regionaler Planungsverband Landshut
Peter Dreier
Landrat
Verbandsvorsitzender