Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) im Verfahren zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets an der Abens

26. März 2021: Die Überschwemmungsgebietsgrenzen der Abens wurden für ein hundertjährliches Hochwasserereignis im gegenständlichen Abschnitt durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut neu ermittelt.

44-641-R-Y 17

 

Wasserrecht;

Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) im Verfahren zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets an der Abens, von Fluss-km 0,0 bis 28,2 (Gewässer I. Ordnung) sowie von Fluss-km 28,2 bis 58,1 (Gewässer II. Ordnung) nach § 76 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. Art. 46 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. Abs.  2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) durch Erlass einer Verordnung

 

Die Überschwemmungsgebietsgrenzen der Abens wurden für ein hundertjährliches Hochwasserereignis im gegenständlichen Abschnitt durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut neu ermittelt. Die Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, lagen in der Zeit vom 21.09.2020 bis 20.10.2020 bei der Stadt Neustadt a. d. Donau, der Stadt Abensberg, der Stadt Mainburg, der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, der Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg und beim Landratsamt Kelheim öffentlich zur Einsicht aus. Während der Einwendungsfrist wurden Einwendungen erhoben.

Bekanntmachung

1.   Der ursprünglich anberaumte Erörterungstermin wurde auf Grund stark erhöhter Inzidenzzahlen sowie den geltenden Kontaktbeschränkungen abgesagt. Anstelle eines physischen Erörterungstermins wird eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID 19 – Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) durchgeführt.

2.   Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist auf die beteiligten Behörden und diejenigen Personen beschränkt, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, sowie Betroffene. Betroffene sind Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die aber im Verfahren keine Einwendungen erhoben haben. Zu diesen Belangen zählen neben subjektiven Rechtspositionen auch wirtschaftliche, ökologische, soziale, kulturelle, ideelle oder sonstige anerkennenswerte eigene Interessen.

3.   Der zu erörternde Sachverhalt (u. a. Erläuterungsbericht, Information zur Ermittlung von Überschwemmungsgebieten, Zusammenfassung vorgebrachter Einwendungen und der fachlichen Stellungnahme zu den Einwendungen) wird in der Zeit vom­ 10.04.2021 bis 01.05.2021 passwortgeschützt im Internet zum Herunterladen bereitgestellt.

Der Link und das Passwort für den Zugang zur Online-Konsultation werden den Teilnahmeberechtigten mit einer individuellen Benachrichtigung mitgeteilt. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht zulässig.

Betroffene, die sich bisher noch nicht an dem Verfahren beteiligt haben, können das Passwort ab sofort bis einschließlich 29.04.2021 per E-Mail unter wasserrecht@landratsamt-kelheim.de oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Donaupark 12, 93309 Kelheim anfordern. Hierbei sind der vollständige Name und die Anschrift anzugeben und die Betroffenheit zu begründen.

4.   Den Teilnahmeberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 10.04.2021 bis einschließlich 14.05.2021 per E-Mail unter wasserrecht@landratsamt-kelheim.de oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Donaupark 12, 93309 Kelheim zu dem sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Sachverhalt zu äußern. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG).

5.   Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist jedem, dessen Belange durch das Überschwemmungsgebiet berührt werden, freigestellt.

6.   Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung – soweit noch nicht bekannt – durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (Landratsamt Kelheim) zu geben ist.

7.   Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

 

Diese Bekanntmachung wird zusätzlich online auf www.landkreis-kelheim.de unter der Kategorie „Amt und Service“ und der Rubrik „Meldungen“ (https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/meldungen/) bereitgestellt.

Kelheim, den 19.03.2021

Landratsamt

 

 

 

Ferch

Regierungsrat