Bekanntmachung zur Bescheidsauslegung Kläranlage Train

31. März 2021: Bekanntmachung zur Bescheidsauslegung Kläranlage Train

44-641-TR 1

Wasserrecht;
Einleiten gesammelter Abwässer aus der Abwasserbehandlungsanlage (Kläranlage) in den Pfaffengraben (Vorfluter) durch die Gemeinde Train


Bekanntmachung

Das Landratsamt Kelheim hat mit Bescheid vom 22.03.2021, Nr. 44-641-TR 1, der Gemeinde Train, die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten gesammelter Abwässer in den Pfaffengraben erteilt. Die erlaubte Gewässerbenutzung dient der Beseitigung des in der Kläranlage Train behandelten kommunalen Abwassers.

Eine Ausfertigung des Bescheides vom 22.03.2021 (incl. Rechtsbehelfsbelehrung) und die diesem Bescheid zugrundeliegenden Antragsunterlagen liegen im Zeitraum vom Dienstag, den 06.04.2021 bis zum Montag, den, 19.04.2021 bei der Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg, Marienplatz 13, 93354 Siegenburg, während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus. Vor Einsichtnahme der genannten Unterlagen soll hierfür telefonisch mit der Postzentrale der Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg ein Termin vereinbart werden (Telefonnummer 09444/9784-0).

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Bescheid vom 22.03.2021 (incl. Rechtsbehelfsbelehrung) und die damit genehmigten Antragsunterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite des Landkreises Kelheim (www.landkreis-kelheim.de) unter der Kategorie „Amt und Service“ und der Rubrik „Meldungen“ (https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/meldungen/) während des Auslegungszeitraumes eingestellt (gemäß Art. 27 a BayVwVfG). Maßgeblich ist jedoch nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid vom 22.03.2021 mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den Betroffenen, die im wasserrechtlichen Verfahren nicht bekannt wurden, als zugestellt gilt (Art. 69 Satz 2 BayWG i. V. m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).

Kelheim, 25.03.2021
Landratsamt:


Ferch
Regierungsrat