Bekanntmachung: Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets an der Großen Laber

07. Dezember 2018: Bekanntmachung: Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets an der Großen Laber

Nr. 44-641-R-Y 17
Wasserrecht;
Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets an der Großen Laber


Bekanntmachung des Landratsamtes Kelheim

über die Verlängerung der vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Landshut ermittelten Überschwemmungsgebiets an der Großen Laber im Bereich des Marktes Langquaid, der Gemeinde Herrngiersdorf und des Marktes Rohr i. NB, Landkreis Kelheim (Fluss-km 46,0 bis 63.6)

Mit Bekanntmachung vom 26.11.2013, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Kelheim Nr. 26 vom 13.12.2013, ist das vom Wasserwirtschaftsamt Landshut ermittelte Überschwemmungsgebiet an der Großen Laber im Bereich  des Marktes Langquaid, der Gemeinde Herrngiersdorf und des Marktes Rohr i. NB bekannt gemacht worden und somit seit 13.12.2013 gemäß Art. 47 BayWG vorläufig gesichert.

Die vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets endet gemäß Art. 47 Abs. 4 BayWG, sobald eine Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets in Kraft tritt oder das Festsetzungsverfahren eingestellt wird. Sie endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren. Gemäß Art. 47 Abs. 4 Satz 3 BayWG kann im begründeten Einzelfall die Frist von der Kreisverwaltungsbehörde um höchstens zwei Jahre verlängert werden.

Aufgrund fehlender personeller Resourcen beim Wasserwirtschaftsamt Landshut kann in naher Zukunft nicht mit der Erstellung und Vorlage der Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets an der Großen Laber im Bereich des Marktes Langquaid, der Gemeinde Herrngiersdorf und des Marktes Rohr i. NB (Fluss-km 46,0 bis 63,6) gerechnet werden.

Aus diesem Grund verlängert das Landratsamt Kelheim die vorläufige Sicherung um zwei Jahre. Diese endet spätestens und endgültig mit Ablauf des 12.12.2020.

Das durch Rechtsverordnung vom 28.05.1979, bekannt gemacht im Amtsblatt des Landkreises Kelheim vom 02.06.1979 (Nr. 18), festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Großen Laber bleibt von der vorläufigen Sicherung unberührt.

Kelheim, 26.11.2018
Landratsamt Kelheim


Post
Regierungsrat