Bekanntmachung: Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets am Teugner Mühlbach

07. Dezember 2018: Bekanntmachung: Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets am Teugner Mühlbach

Nr. 44-641-Y 45
Wasserrecht;
Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets am Teugner Mühlbach


Bekanntmachung des Landratsamtes Kelheim

über die Verlängerung der vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Landshut ermittelten Überschwemmungsgebiets am Teugner Mühlbach im Bereich der Gemeinde Bad Abbach und der Gemeinde Teugn, Landkreis Kelheim (Fluss-km 0 bis 7,4)

Mit Bekanntmachung vom 26.11.2013, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Kelheim Nr. 26 vom 13.12.2013, ist das vom Wasserwirtschaftsamt Landshut ermittelte Überschwemmungsgebiet am Teugner Mühlbach im Bereich der Gemeinden Bad Abbach und Teugn bekannt gemacht worden und somit seit 13.12.2013 gemäß Art. 47 BayWG vorläufig gesichert.

Die vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets endet gemäß Art. 47 Abs. 4 BayWG, sobald eine Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets in Kraft tritt oder das Festsetzungsverfahren eingestellt wird. Sie endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren. Gemäß Art. 47 Abs. 4 Satz 3 BayWG kann im begründeten Einzelfall die Frist von der Kreisverwaltungsbehörde um höchstens zwei Jahre verlängert werden.

Aufgrund fehlender personeller Resourcen beim Wasserwirtschaftsamt Landshut kann in naher Zukunft nicht mit der Erstellung und Vorlage der Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets am Teugner Mühlbach im Bereich der Gemeinden Bad Abbach und der Gemeinde Teugn (Fluss-km 0 bis 7,4) gerechnet werden.

Aus diesem Grund verlängert das Landratsamt Kelheim die vorläufige Sicherung um zwei Jahre. Diese endet spätestens und endgültig mit Ablauf des 12.12.2020.

Kelheim, 26.11.2018
Landratsamt Kelheim


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