Bekanntmachung nach der Umweltverträglichkeitsprüfung: Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Weltenburger Enge, Hirschberg und Altmühlleiten"

04. November 2022: Bekanntmachung nach der Umweltverträglichkeitsprüfung: Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Weltenburger Enge, Hirschberg und Altmühlleiten"

Landratsamt Kelheim
Gz.: 43-173.02.01

Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG);
Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Weltenburger Enge, Hirschberg und Altmühlleiten“

BEKANNTMACHUNG vom 04.11.2022

Die Regierung von Niederbayern hat die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Weltenburger Enge, Hirschberg und Altmühlleiten“ erlassen.
Zum Verordnungsverfahren erfolgte die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) gemäß §§ 33 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auf freiwilliger Basis. Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung gemäß § 44 Abs. 1 UVPG.
Die Verordnung liegt mit Karten und Umweltbericht sowie den weiteren gemäß § 44 Abs. 2 UVPG zur Einsicht auszulegenden Informationen (zusammenfassende Erklärung, Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen) in der Zeit

vom 14. November 2022 bis einschließlich 16. Dezember 2022

beim Landratsamt Kelheim –Untere Naturschutzbehörde-, Donaupark 12, 93309 Kelheim, Zimmer O2.38,

jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und zusätzlich
am Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

öffentlich zur Einsicht aus (§ 44 Abs. 2 UVPG).

Zusätzlich können die Bekanntmachung und Unterlagen eingesehen werden unter https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/amtliche-bekanntmachungen

und


https://www.regierung.niederbayern.bayern.de/service/umwelt_naturschutz/naturschutzgebiete/index.html

Die Unterlagen werden in der oben genannten Zeit in der Regierung von Niederbayern, im Landratsamt Kelheim, in der Stadt Kelheim sowie im Markt Essing öffentlich ausgelegt. Die dortigen Auslegungszeiten und Örtlichkeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Bekanntmachung.
Je nach Entwicklung der COVID-19-Pandemie ist damit zu rechnen, dass eine Einsichtnahme bei den genannten Stellen nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich ist.

Kelheim, 04.11.2022
Landratsamt

Ferch
Abteilungsleiter