Bekanntmachung nach der Umweltverträglichkeitsprüfung: Antrag der Fa. Högl auf Renaturierungsmaßnahmen

27. September 2018: Bekanntmachung nach der Umweltverträglichkeitsprüfung: Antrag der Fa. Högl auf Renaturierungsmaßnahmen

Nr. 44-647-V 11


Bekanntmachung des Landratsamtes Kelheim vom 19.09.2018


Wasserrecht ;
Antrag der Firma Högl, Kies und Humus GmbH, vertreten durch Herrn Franz Högl,  zur Genehmigung von Renaturierungsmaßnahmen (Gewässerausbau) an einem Bach bei Böham auf den Fl.Nrn. 908, Gemarkung Leibersdorf und 1060, Gemarkung Großgundertshausen


Vorprüfung einer UVP-Pflicht im Einzelfall
 
Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 14b des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl I S. 2808) geändert worden ist.

Die Firma Högl, Kies und Hums GmbH, vertreten durch Herrn Franz Högl, beantragt für Renaturierungsmaßnahmen an einem Bach bei Böham die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens. Die Maßnahmen werden am Bach auf den Grundstücken der Fl.Nrn. 908, Gemarkung Leibersdorf und 1060, Gemarkung Großgundertshausen, durchgeführt.

Nach § 5 Abs. 2 und § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370) i.V.m. Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zu diesem Gesetz, ist für das Vorhaben im Rahmen der Vorprüfung  unter Berücksichtigung der einschlägigen Kriterien der Anlage 3 des Gesetzes festzustellen, ob für das Vorhaben erhebli-che nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind und deshalb die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Merkmale des Vorhabens

Die Renaturierungsmaßnahme stellt einen naturschutzrechtlichen Ausgleich für den Abbau von Kies auf den Grundstücken Fl.Nrn. 840 und 840/3, jeweils Gemarkung Großgundertshau-sen sowie für die Errichtung einer Photovoltaikanlage (Bebauungsplan SO Mittersberg II), dar. Die Maßnahme besteht aus der Renaturierung des Grabens in Form einer Aufweitung der Böschungen auf der nördlichen Grabenseite und Ermöglichung der eigendynamischen Entwicklung. Das Vorhaben führt zu einer Verbesserung der Situation bei nahezu allen zu betrachtenden Schutzgütern.

Standortprüfung

Die standortbezogene Vorprüfung ist als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchzufüh-ren. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen (vgl.
§ 7 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 UVPG).

Durch das Vorhaben sind keine Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung, keine Europäischen Vogelschutzgebiete, keine Konzertierungsgebiete, keine Schutzgebiete im Sinne des Ab-schnitts III des BayNatSchG und keine gesetzlich geschützten Biotope (§ 30 BNatSchG, Art. 13d, 13e, 23 BayNatSchG) betroffen. Ebenfalls sind mit dem Vorhaben keine Eingriffe in den Naturhaushalt und auch keine Konflikte mit dem Artenschutzrecht zu erwarten (Anlage 3 Nrn. 2.3.1 bis 2.3.7 zum UVPG).

Das Vorhaben liegt nicht in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Wasserschutz-gebiete, Heilquellenschutzgebiete sowie Risikogebiete sind nicht betroffen (Anlage 3 Nr. 2.3.8 zum UVPG).

Es handelt sich auch nicht um Gebiete, mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere zentrale Orte (Anlage 3 Nr. 2.3.10 zum UVPG).

Die Prüfung in der ersten Stufe gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3 UVPG i.V.m. Anlage 3 Nummer 2.3 zum UVPG hat ergeben, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen. Somit besteht keine UVP-Pflicht (vgl. § 9 Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 Abs. 2 Satz 4 UVPG).

Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG bekanntgemacht. Sie ist nicht selbständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG).

Nähere Informationen können beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht (Zimmer Ha 007), Hemauer Str. 48a, 93309 Kelheim, Tel.09441-207-4414, eingeholt werden.

Kelheim, 19.09.2018
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