Bekanntmachung: Einleiten von Niederschlagswasser durch die Verwaltungsgemeinschaft Mainburg

16. Juli 2018: Bekanntmachung: Einleiten von Niederschlagswasser durch die Verwaltungsgemeinschaft Mainburg

44-641-AT 3

Wasserrecht;
Einleiten von Niederschlagswasser aus den Ortsteilen Attenhofen, Rannertshofen, Pötzmes, Auerkofen, Rachertshofen, Walkertshofen, Thonhausen und Oberwangenbach in den Stixengraben, den Auerkofener Graben und den Wangenbacher Bach

Bekanntmachung


Das Landratsamt Kelheim hat mit Bescheid vom 20.06.2018, Nr. 44-641-AT 3, der Gemeinde Attenhofen die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser aus den Ortsteilen Attenhofen, Rannertshofen, Pötzmes, Auerkofen, Rachertshofen, Walkertshofen, Thonhausen und Oberwangenbach in den Stixengraben, den Auerkofener Graben und den Wangenbacher Bach erteilt.

Eine Ausfertigung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung vom 20.06.2018 und die dem Bescheid zugrundeliegenden Planunterlagen liegen in der Zeit vom 16.07.2018 bis 30.07.2018  bei der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Regensburger Straße 1, 84048 Mainburg, während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus. Der Inhalt der Bekanntmachung sowie der Erlaubnisbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Planunterlagen (Erläuterungsbericht, Lagepläne der Ortsteile) sind auch auf der Internetseite des Landkreises Kelheim unter folgendem Link https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/meldungen/ während des Auslegungszeitraums eingestellt (Art. 27a BayVwVfG). Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Der Bescheid wurde dem Träger des Vorhabens und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit Ende der Auslegungsfrist gegenüber den Betroffenen, die im wasserrechtlichen Verfahren nicht bekannt wurden, als zugestellt gilt (Art. 69 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).


Kelheim, 20.06.2018
Landratsamt:
Post
Regierungsrat