Bekanntmachung: Einleiten von Mischwasser durch die Gemeinde Herrngiersdorf

16. Januar 2018: Das Landratsamt Kelheim hat mit Bescheid vom 15.12.2017, Nr. 44-641-R-HE 18, der Gemeinde Herrngiersdorf, die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von Mischwasser aus Herrngiersdorf, Semerskirchen und Sandsbach aus Entlastungsbauwerken in den Siegersbach und in die Große Laber sowie Einleiten von Niederschlagswasser aus Herrngiersdorf, Semerskirchen, Sittelsdorf, Siegers-dorf und Sandsbach in den Sittelsdorfer Graben, den Siegersbach und in die Große Laber erteilt.

44-641-R-HE 18

Wasserrecht;
Einleiten von Mischwasser aus Herrngiersdorf, Semerskirchen und Sandsbach aus Entlastungsbauwerken in den Siegersbach und in die Große Laber sowie Einleiten von Niederschlagswasser aus Herrngiersdorf, Semerskirchen, Sittelsdorf, Siegersdorf und Sandsbach in den Sittelsdorfer Graben, den Siegers-bach und in die Große Laber

 

Bekanntmachung

Das Landratsamt Kelheim hat mit Bescheid vom 15.12.2017, Nr. 44-641-R-HE 18, der Gemeinde Herrngiersdorf, die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von Mischwasser aus Herrngiersdorf, Semerskirchen und Sandsbach aus Entlastungsbauwerken in den Siegersbach und in die Große Laber sowie Einleiten von Niederschlagswasser aus Herrngiersdorf, Semerskirchen, Sittelsdorf, Siegers-dorf und Sandsbach in den Sittelsdorfer Graben, den Siegersbach und in die Große Laber erteilt.


Eine Ausfertigung des Bescheides vom 15.12.2017 und die dem Bescheid zugrundeliegenden Planunterlagen liegen in der Zeit vom 02.02.2018 bis 16.02.2018 bei der Verwaltungsgemeinschaft Langquaid, Marktplatz 24, 84085 Langquaid, während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus.


Es wird darauf hingewiesen, dass die mit dem Bescheid erteilte gehobene wasserrechtliche Erlaubnis mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den Betroffenen, die im wasserrechtlichen Verfahren nicht bekannt wurden, als zugestellt gilt.


Kelheim, 10.01.2018
Landratsamt:
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Regierungsrat