Bekanntmachung: Einleiten gesammelter Abwässer durch den Markt Bad Abbach

03. Dezember 2018: Bekanntmachung: Einleiten gesammelter Abwässer durch den Markt Bad Abbach

44-641-C 23

Wasserrecht;
Einleiten gesammelter Abwässer aus der Kläranlage Dünzling in die Pfatter (Vorfluter) durch den Markt Bad Abbach


Bekanntmachung


Das Landratsamt Kelheim hat mit Bescheid vom 07.11.2018, Nr. 44-641-C 23, dem Markt Bad Abbach, die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten gesammelter Abwässer aus der Kläranlage in Dünzling erteilt. Die erlaubte Gewässerbenutzung dient der Beseitigung des behandelten Abwassers.

Eine Ausfertigung des Bescheides (inklusive Rechtsbehelfsbelehrung) vom 07.11.2018 und die dem Bescheid zugrundeliegenden Planunterlagen liegen in der Zeit vom 17.12.2018 bis 02.01.2019 beim Markt Bad Abbach, Raiffeisenstr. 72, 93077 Bad Abbach (Zimmer 2.01, Tiefbauamt) während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus.

Der Inhalt der Bekanntmachung sowie der Erlaubnisbescheid (incl. Rechtsbehelfsbelehrung) und ein Teil der Antrags-/Planunterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite des Landkreises Kelheim (www.landkreis-kelheim.de) unter der Kategorie „Amt und Service“ und der Rubrik „Meldungen“ (https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/meldungen/) während des Auslegungszeitraumes eingestellt (Art. 27 a BayVwVfG). Maßgeblich ist jedoch nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die mit dem Bescheid erteilte gehobene wasserrechtliche Erlaubnis mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den Betroffenen, die im wasserrechtlichen Verfahren nicht bekannt wurden, als zugestellt gilt (Art. 69 Satz 2 BayWG i. V. m. Art 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).

Kelheim, 23.11.2018
Landratsamt:
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