Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung und zum Vorgehen an den Schulen ab 15. März 2021

15. März 2021: Informationen vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und vom Bayerischen Kultusministerium.

KINDERTAGESBETREUUNG

Ab dem 15. März 2021 besteht in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 die Möglichkeit, in den Regelbetrieb der Kindertagesbetreuung zurückzukehren und wieder mit offenen Konzepten zu arbeiten. Diese Regelungen gelten ab 15.03.:

7-Tage-Inzidenz unter 50

Regelbetrieb: Die Kitas können wieder mit offenen Konzepten arbeiten.

7-Tage-Inzidenz 50-100

Eingeschränkter Regelbetrieb: Die Betreuung aller Kinder in festen Gruppen ist möglich.

7-Tage-Inzidenz über 100

Notbetreuung: Es werden nur die Kinder betreut, deren Eltern eine Kindertagesbetreuung nicht anderweitig sicherstellen können.

Sowohl im (eingeschränkten) Regelbetrieb wie auch in der Notbetreuung findet der Rahmenhygieneplan Anwendung. Dieser wird aktuell überarbeitet. Sobald die finale Fassung vorliegt, werden wir Sie hierüber informieren.
Die entsprechende Rechtsgrundlage ist § 19 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV), die Sie hier abrufen können.

Organisierte Spielgruppen und Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung

Ab dem 15. März 2021 sind der Betrieb von organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung wieder zulässig. Auch für die organisierten Spielgruppen und die Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung gelten die für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen geltenden Regelungen wie oben dargestellt.

SCHULEN

Grundschulen/Grundschulstufen der Förderzentren (Jahrgangsstufen 1-4):

  • 7-Tage-Inzidenz unter 50: voller Präsenzunterricht (d. h. auch ohne Mindestabstand)
  • 7-Tage-Inzidenz 50-100: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5m
  • 7-Tage-Inzidenz über 100: Distanzunterricht

Weiterführende Schulen und Förderschulen ab Jahrgangsstufe 5, berufliche Schulen:

  • 7-Tage-Inzidenz unter 100: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5m
  • 7-Tage-Inzidenz über 100: Distanzunterricht
  • In den Abschlussklassen aller weiterführenden und beruflichen Schulen findet auch bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 m statt, wenn die Kreisverwaltungsbehörde nichts anderes anordnet.

Die Schulen für Kranke erteilen in Übereinstimmung mit den Hygieneschutzvorschriften der Kliniken Unterricht bzw. bieten eine Notbetreuung an.
Die Schulvorbereitenden Einrichtungen öffnen im Gleichklang mit vorschulischen Kindertagesstätten und den vorschulischen Heilpädagogischen Tagesstätten.
Bei Wechselunterricht findet weiter eine Notbetreuung statt.

Wann wird die Entscheidung getroffen, welcher Inzidenzwert gilt?

Das Landratsamt Kelheim wird jeweils am Freitag jeder Woche die maßgebliche Inzidenzeinstufung mit den Werten des RKI bestimmen und im Kreisamtsblatt veröffentlichen. Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.

Beispiel: Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Kelheim liegt am Freitag, den 19. März 2021 über 50. Für die gesamte darauffolgende Woche (22. März 2021 bis 28. März 2021) gilt dieser Wert, selbst, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Laufe der Woche unter den Wert von 50 sinken oder über den Wert von 100 steigen sollte.