Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland

Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten nicht erforderlich)  
  • ausländische Fahrzeugpapiere, wenn keine ausländischen Papiere vorhanden, muss eine Herstellerbestätigung (Neufahrzeug, keine Brieferstellung) vorgelegt werden.
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • bei Einzelbetriebserlaubnis Gutachten nach § 13 EG-FGV, bzw. § 21 StVZO erforderlich
  • Fahrzeug muss zur Identifizierung vor Ort sein, alternativ: Bestätigung durch HU-berechtigte Fahrzeugüberwachungsorganisation 
  • schriftliche Vollmacht (mit Unterschrift) für einen Beauftragten sowie Ausweis des Beauftragten
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer 
  • Firmen: aktuellen Auszug aus dem Handelsregister

41,70 € - 119,50 €

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Guenther, Benedikta
09441/207-3420 09441/207-3450 EG.13

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
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Fax: 09441/207-3450
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