Vollzug der Bodenschutzgesetze

Wir treffen Anordnungen auf der Grundlage der Bodenschutzgesetze, wenn durch schädliche Bodenveränderungen (z. B. Ölschäden) eine Gefahr, ein erheblicher Nachteil oder eine erhebliche Belästigung für den Einzelnen oder die Allgemeinheit (Grundwasser) gegeben ist.

Soweit andere Sachgebiete mit ihren Dienstaufgaben betroffen sind, haben sie dieses Gesetz für ihren Bereich zu vollziehen; die Koordination und die Entscheidung über die Zuweisung obliegt dem Abteilungsleiter.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
van Seuningen, Nancy
09441/207-4400 09441/207-4430 DP O4.22
Graf, Michael
09441/207-4415 09441/207-4450 DP13 O4.04
Preis, Doris
09441/207-4420 09441/207-4430 DP13 O4.06

Landratsamt Kelheim - Dienststelle

AdresseLandratsamt Kelheim - Dienststelle
Donaupark 13
93309   Kelheim
Kontakt
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