Vermessungsarbeiten für Planungen an Kreisstraßen

Bei Baumaßnahmen oder sonstigen Maßnahmen an Kreisstraßen, bei der eine Vermessung notwendig ist, wird diese durch die Tiefbauverwaltung selbst erstellt. Die Geländeaufnahme erfolgt mit einem Tachymeter. Die Auswertung wird ausschließlich mit der EDV vorgenommen. Die Vermessungsarbeiten sind Grundlage für Straßenplanungen und Grunderwerbspläne. Häufig werden Vermessungsarbeiten notwendig, um bestehende Grenzen aufzudecken und Grenzverläufe aufzuzeigen.

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