Vereinswesen; Ausländerverein und ausländischer Verein

Die Gründung, Änderung und Auflösung eines ausländischen Vereins oder eines Ausländervereins mit Sitz in Deutschland ist innerhalb von zwei Wochen bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzumelden. Für den Bereich des Landkreises Kelheim ist das Landratsamt Kelheim die zuständige Kreisverwaltungsbehörde. Weitere Hinweise zum Vereinswesen finden Sie im Bayern Portal.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Baumgartner, M.
09441/207-3010 09441/207-3150 H 103

Landratsamt Kelheim - Dienststelle

AdresseLandratsamt Kelheim - Dienststelle
Hemauer Str. 48
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441/207-0
Fax: 09441/207-3150
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung