Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis (Polizei, Bundeswehr, Bundespolizei)
Seit 01.01.1999 berechtigen die von der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes bzw. der Bundespolizei und der Polizei erteilten Dienstfahrerlaubnisse nur zum Führen von Dienstfahrzeugen.
Der Inhaber der Dienstfahrerlaubnis darf von dieser nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch machen. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist der Dienstführerschein einzuziehen.
Beantragt der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis während der Dauer des Dienstverhältnisses die Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis, kann ihm diese unter erleichterten Bedingungen erteilt werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- mit schwarzem Filzstift unterschriebenes Kontrollblatt
- aktuelles biometrisches Passfoto (Größe 34 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
- Originalbescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis (bei Bundeswehr), sonst Kopie des Dienstführerscheins
Gebühren für die Umschreibung: 25,30 €
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Gabler,
Sandra
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09441/207-3434 | 09441/207-3455 | EG 18 | sandra.gabler@landkreis-kelheim.de |
Gose,
Alfred
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09441/207-3431 | 09441/207-3455 | EG.18 | alfred.gose@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Führerscheinstelle Montag – Freitag 07:30 Uhr bis 11:30 Uhr Dienstag zusätzlich 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr